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Verwaltungsgebührensatzung 10.4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der III. Nachtragsssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 1. Jahrgang · Nummer 20 · 14. September 2023 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-
1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Bergisch Gladbach Präambel Aufgrund der §§ 52, 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG vom 17. Dezember 2015 GV.NRW. S. 886 , zuletzt durc
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