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B e k a n n t m a c h u n g Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den nachstehend aufgeführten Gräbern beigesetzt sind, ist abgelaufen. Die Gräber werden hiermit gemäß §§ 13 Abs. 3 und 14 Abs. 6 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach Friedhofssatzung vom 19.12.2007 in
Meinten Sie vielleicht 246 1946?
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