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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Friedhofssatzung 73.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XI. Nachtragssatzung Friedhofssatzung Auf Grund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO in der Fas
Vergabe von Baugrundstücken V 1 Richtlinien über die Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Bergisch Gladbach Beschluß des Rates vom 22.09.1977, 26.06.1984 1. Zuständigkeiten 1.1 Nach § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW entscheidet der
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich Umwelt und Technik Stadtgrün Drucksachen-Nr. xx 2010 X Öffentlich Nichtöffentlich Beschlussvorlage Beratungsfolge Sitzungsdatum Art der Behandlung Beratung, Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima,Ve
Baugesetzbuch BauGB Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141 1998, 137 ; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. 6.2004 I 1359 -Auszug- Vierter T
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister X. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach X. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach X. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch
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Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich Stadtplanung Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 0085 2017 öffentlich Gremium Sitzungsdatum Art der Behandlung Rat der Stadt Bergisch Gladbach 22.02.2017 Entscheidung Verwaltungsrat des Stadtentwicklungsbetriebes Bergi
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
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