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Merkblatt Wie kann ich mein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen? Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Haus Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten, ist zunächst gemäß § 14 der zurzeit geltenden Entwässerungssatzung eine sogenannte Zustimmung Entw
Stadt Bergisch Gladbach Begründung Bebauungsplan Nr. 6142 - An der Wallburg - zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Hinweis Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der Begründung zum Stand Offenlage sind farblich violett markiert. Stadt Bergisch Gladbac
Bergisch Gladbach - Refrath Rathaus Bensberg Désirée Frei Raum 504 Tel: 02202 14 -1206 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6130 - Alte Marktstraße Weitere Auskunft erteilt: Fachbereich 6-61 Stadtplanung © Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und
NR. 295 - Freitag, 20. Dezember 2019 35 III. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8und 9der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
E R L Ä U T E R U N G E N zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5540 - Meisheide II - in Bergisch Gladbach - Bensberg Plangebiet Das Plangebiet liegt in Bergisch Gladbach Bensberg und umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Friedrich-Ebert-S
6 - 61 Stadtplanung Anlage 7 VBP Nr. 5540 1 Begründung der Abwägung der von Behörden und TÖB eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen zum VBP Nr. 5540 - Meisheide II - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungsfrist bis 04.02.2022 mit Schreiben vom 11.01.2022 Bei inhalt
Am Rübezahlwald 7 Telefonzentrale: 02202 - 130 Zentrale E-Mail: info@rbk-online.de Kreissparkasse Köln Postbank Köln 51469 Bergisch Gladbach Zentrales Fax: 02202 - 13 26 00 Internet: www rbk-online.de Kto. 311 001 206, BLZ 370 502 99 Kto. 16 830 504, BLZ 370 100 50 Der Landrat Landrat Postf
BEKANNTMACHUNG Auf Antrag kann die Stadt zulassen, dass zwei oder mehrere Grundstücke durch eine gemeinsame Anschlussleitung entwässert werden. Der Antrag wird insbesondere unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 1 Satz 3 LWG NRW dannabgelehnt,wenndieLeitungs-,Benutzungs-undUnterhaltungsre
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