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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Denkmalbereichssatzung innerhalb der Gartensiedlung Gronauer Wald in der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund der g 2 Abs. 3 und $ 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein - Westfalen Denkmalschutzgesetz- DSchG NRW vom '1 1 .03.1980 in der neuesten Fassung in Verbindun
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