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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO Seite 2 Fachbereich Abteilung lfd. Nr. der Verarbeitungstätigkeit 6-1 Untere Denkmalbehörde 1 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Eintragungsverfahren und Unterschutzstellungen nach d
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO Seite 2 Fachbereich Abteilung lfd. Nr. der Verarbeitungstätigkeit 6-1 Untere Denkmalbehörde 2 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren nach dem DSchG D
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO Seite 2 Fachbereich Abteilung lfd. Nr. der Verarbeitungstätigkeit 6-1 Untere Denkmalbehörde 3 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Steuerliche Bescheinigungen nach dem DSchG Denkmalsch
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO Seite 2 Fachbereich Abteilung lfd. Nr. der Verarbeitungstätigkeit 6-1 Untere Denkmalbehörde 4 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Denkmalförderung nach dem DSchG Denkmalschutzgesetz N
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO Seite 2 Fachbereich Abteilung lfd. Nr. der Verarbeitungstätigkeit 6-1 Untere Denkmalbehörde 5 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Ordnungsbehördliche Verfahren nach dem DSchG Denkmals
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