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Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke
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Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerung
XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Stadt Bergisch Gladbach i
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Leseausweise Schnupperausweis 3 Euro berechtigt zu einmaliger Ausleihe mit den üblichen Leihfristen Halbjahresausweis Erwachsene 12 Euro Familien- Partnerausweis 20 Euro Jahresausweis Erwachsene 21 Euro Familien- Partnerausweis 35 Euro Empfänger von Arbeitslosengeld II 6 Euro Kinder bis 17 Jahre
BEKANNTMACHUNG Der Bürgermeister VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassun
BEKANNTMACHUNG Auf Antrag kann die Stadt zulassen, dass zwei oder mehrere Grundstücke durch eine gemeinsame Anschlussleitung entwässert werden. Der Antrag wird insbesondere unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 1 Satz 3 LWG NRW dannabgelehnt,wenndieLeitungs-,Benutzungs-undUnterhaltungsre
Meinten Sie vielleicht nutzungsrechte betreuungsrecht nutzungswert nutzungsdichte planungsrecht?
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