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von der Handwerkskammer Trier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Dipl. Ing. FH Wulf Schneider Bornewasserstraße 44 54294 Trier Telefon 0651 - 33 920 Mobil 0171 - 20 19 303 Telefax 0651 - 39 207 E-Mail wulfschneider@t
Gangausbisszone Historische Schürfe Empfohlener Bereich für Baugrunduntersuchungen AnlageAnlage ...
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Anlage 4 BP 2118 T E X T T E I L BP Nr. 2118 - Jakobstraße - Stand Offenlage A Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Urbanes Gebiet MU Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig. § 1 Abs. 5 BauNVO Die nach § 6a Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässi
Befinden sich Ablaufstellen z. B. Waschbecken, Bodengullis, Toiletten in Ihrem Haus unterhalb der Rückstauebene i. d. R. Gehwegoberkante ? Sind Waschmaschinen, Heizungen oder sonstige Sanitäreinrichtungen unterhalb der Rückstauebene angeschlossen? Sind an Ihren Grundleitungen Drainagen angeschlo
T E X T T E I L VBP Nr. 5540 - Meisheide II - Stand Offenlage A Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 1.1 Vorhabenbezogenes Baugebiet VB KFZ-Werkstatt und Büros § 12 Abs. 3 BauGB Zulässig sind folgende Anlagen und Nutzungen: • KFZ- Reparaturwe
6 - 61 Stadtplanung Anlage 7 VBP Nr. 5540 1 Begründung der Abwägung der von Behörden und TÖB eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen zum VBP Nr. 5540 - Meisheide II - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungsfrist bis 04.02.2022 mit Schreiben vom 11.01.2022 Bei inhalt
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Notwendigkeit hin, diesem Umstand während der vorbereitenden Baugrunduntersuchungen entsprechend Rechnung zu tragen. Unsere Auskunft ...
I Planungsrechtliche Festsetzungen § 9 BauGB 1 Art der baulichen Nutzung § 9 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauNVO 1.1 Das in der Planzeichnung mit SO 'Busbetriebshof' festgesetzte Gebiet wird als Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 Baunutzungsverordnung BauNVO mit der Zweckbestimmung
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