Nutzungsbedingungen zur Aktionsanmeldung I. Digitaltag Der Digitaltag ist ein bundesweiter Aktionstag, an dem durch zahlreiche lokal organisierte Aktionen und Aktivitäten Digitalisierung alltagsnah erlebbar gemacht und in der Breite diskutiert werden soll. Organisiert wird der Digitaltag von der
Datenschutzerklärung Allgemeine Informationen Wenn Sie die Angebote des städtischen Internetauftritts unter www.bergischgladbach.de besuchen, erbringt die Stadt Bergisch Gladbach für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetz DDG . Dabei verarbeitet sie Ihre personen
Impressum und Datenschutz Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Stadt Bergisch Gladbach Stadtbücherei Bergisch Gladbach Hauptstraße 250 51465 Bergisch Gladbach Vertreten durch: Frau Julia Besten Bibliotheksleiterin Frau Sabine Lorenz stellv. Bibliotheksleiterin Kontakt: Telefon: 49 0 2202
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Benutzungsrichtlinien IX Richtlinien für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden Benutzungsrichtlinien - Verwaltungsgebäude - Gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen GO N
Gebäudemodernisierung: Barrierefrei Wohnen Leitfaden mit Planungsgrundlagen, Kosten und Beispielen FachwissenDer Leitfaden ist auch als Download verfügbar: www.muenchen.de bauzentrum Herausgeberin: Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Bauzentrum München Willy-Brandt-Allee 10
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke
Im September 2015 beschlossen 193 Nationen in der Agenda 2030, gemeinsam 17 Ziele und 169 Unterziele bis zum Jahr 2030 umzusetzen, die unsere Welt zu einer besseren machen sollen. Die Vision ist ambitioniert - eine Welt, in der ein gutes Leben für alle Menschen möglich ist,
Sitzungsunterlagen Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach 09.07.2019Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 5 Einladung 5 Anlage 1 zur Einladung: Anlage zur Tagesordnung ö.T. 11 Vorlagendokumente 17 TOP Ö 2 Bestellung einer Schriftführung für den Rat der Stadt Bergisch Gladbach 17 Bes
Von Eltern für Eltern: Neuer Jugendamtselternbeirat der KiTas gewählt Von links: Cornelia Klüfer Vorsitzende JAEB , Marcel Feis, Silvana Wolber, Mona Wandelt Stellvertretende Vorsitzende JAEB , Lena Horstmann, Nadine Wellié Stellvertretende Delegierte LEB Nicht abgedruckt: Arne Voigtländ
Leseausweise Schnupperausweis 3 Euro berechtigt zu einmaliger Ausleihe mit den üblichen Leihfristen Halbjahresausweis Erwachsene 12 Euro Familien- Partnerausweis 20 Euro Jahresausweis Erwachsene 21 Euro Familien- Partnerausweis 35 Euro Empfänger von Arbeitslosengeld II 6 Euro Kinder bis 17 Jahre
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss - Immer wenn Sie dieses Zeichen sehen, benötigen wir einen Nachweis zu Ihren Angaben Erstantrag Weiterleistungsantrag wegen Ablauf des Bewilligungszeit- raumes BWZR frühestens zwei Monate vor Ablauf des BWZR Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Er
2 3 Wohngeldberechtigte r Antragsteller in Name Geburtsname Vorname n Rufname Geburtsdatum Geburtsort 4 Seite 1 von 4 H Angaben zum zur wohnberechtigten Heimbewohner in Beachten Sie bitte die gesetzlichen Voraussetzungen zu
Wert auf Transparenz: Vor jeder Anbindung wird das ausdrückliche Einverständnis der jeweiligen Seitenbetreibenden eingeholt ...
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Preis des SchülerTicketsTrotz erfolgter Tariferhöhung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg beläuft sich der SchülerTicket-Verkaufspreis ab dem 01.08.2023 weiterhin auf € 29,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben mit 14,00 EUR mon
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.09.2022 auf € 29,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben mit 14,00 EUR monatlich für das 1. freifahrtberechtigte b
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2021 auf € 28,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, steigen von bislang 12,00 EUR auf 14,00 EUR monatlich für das 1.
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2020 auf € 27,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2019 auf € 26,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2018 auf € 25,30 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTick
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2017 auf € 24,90. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert. EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2016 auf € 24,50. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert.EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
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