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Haushaltsplan 2014 I. Nachtrag I. Nachtragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW. S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom
Haushaltsplan 2016 2017 I. Nachtrag Entwurf Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ................................................................................................................. 3 Vorbericht ..........................................................................
Schloßstraße Bensberg Präsentation Abgabe Entwurfsplanung Stand Mai 2020 Schloßstraße Bensberg Präsentation Entwurf, Stand Mai 2020 Inhalt Präsentation: 1. Gesamtgestaltung Schloßstraße - Planung Teilbereiche 1.- 4.BA - Stellplatzkonzept - Brandschutzkonzept - Barrierefreiheit - Vegetatio
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 2. Jahrgang · Nummer 26 · 11. Juli 2024 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de
Signet Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Bergisch Gladbach Präambel Aufgrund § 52 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG NRW vom 17. Dezember 2015 GV.
Signet Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Entgeltordnung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Bergisch Gladbach Präambel Aufgrund des § 52 des Gesetzes über den Brandschutz,
Entgelte Musikschule ab 1.1.2025 jährlich monatlich 1 Aufnahmepauschale einmalig 20,- € 2 Unterricht 2.1 Elementare Musikerziehung 2.1.1 Familienkurs ab 1 Jahr mit erwachsener Begleitperson 318,00 26,50 2.1.2 Musikwichtel ab 3 Jahren 318,00 26,50 2.1.3 Musikalische Früherziehung Musikwerkstatt ab
Entgelte Städt. Max-Bruch-Musikschule ab 01.01.2025 jährlich monatlich 1 Aufnahmepauschale einmalig 20,- € 2 Unterricht 2.1 Elementare Musikerziehung Alle Kurse 318,00 26,50 2.2 Instrumentaler und vokaler Unterricht 2.2.1 Unterricht zu viert und mehr 45 Min 468,00 39,00 2.2.2 Gruppenunterricht zu
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Städtischen Max-Bruch-Musikschule Bergisch Gladbach Stand 1.8.2025 I Unterricht 1 Zustandekommen des Unterrichtsvertrages 1.1 Der Unterrichtsvertrag zwischen Teilnehmerin oder Teilnehmer bzw. deren dessen Eltern Sorgeberechtigten und der Stadt Bergisch Gl
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