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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Datum 28.10.2015 Ausschussbetreuender Fachbereich VVII-2 Stadtentwicklung, Komm. Verkehrsplanung Schriftführung Franziska Wilbert Telefon-Nr. 02202-141290 Niederschrift Flächennutzungsplanausschuss Sitzung am Mittwoch, 23.09.2015 Sitzung
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