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Haushaltsplan 2014 I. Nachtrag I. Nachtragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW. S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom
Gewährung von Zuschüssen 50.1 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen, die soziale Zwecke verfolgen I. Förderungswürdigkeit 1. Die Stadt Bergisch Gladbach fördert durch Gewährung von Zuschüssen gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereine
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Im September 2015 beschlossen 193 Nationen in der Agenda 2030, gemeinsam 17 Ziele und 169 Unterziele bis zum Jahr 2030 umzusetzen, die unsere Welt zu einer besseren machen sollen. Die Vision ist ambitioniert - eine Welt, in der ein gutes Leben für alle Menschen möglich ist,
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Die Bezirksregierung Arnsberg stellt eine Förderung von 40 Prozent vom Einkaufspreis, jedoch von maximal 3.500,00 Euro zur Verfügung. Vom Kreis bekommen die Antragsteller weitere 10% vom Einkaufspreis, jedoch maximal 1.000 €.
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