Städtepartnershaft Pszczyna Entstehung der Städtepartnerschaft und bisherige Aktivitäten 1991 informierte der damalige Stadtpräsident von Kattowitz auf dem Deutschen Gemeindekongress den damaligen Gladbacher Stadtdirektor Otto Fell darüber, dass die Stadt Pszcz
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und der Pfl ege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetz NRW Aufgrund der §§ 7, 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV. NRW. S. 666 ,
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
34 Gesamtergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten in € Ergebnis 2011 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Planung 2015 Planung 2016 Planung 2017 01. Steuern und ähnliche Abgaben 106.441.758 120.892.014 127.308.907 132.668.126 137.756.390 142.606.718 02. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Haushaltsplan 2014 I. Nachtrag I. Nachtragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW. S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben der Musikschule 41.4 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben der Musi
Denkmalschutzsatzung 41.8 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und der Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetz NRW Aufgrund der §§ 7, 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma
Leider wurden zu dem Begriff keine Seiten gefunden.
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: