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Die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück laufen bereits. Für die Nachnutzung wird untersucht, ob eine Grundschule in Betracht kommt. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Vertragsgemäß ist diese an die Übergabe eines freigeräumten und altlastenfre
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