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Meinten Sie vielleicht 30.6.2026 30.06.2023 30.8.2023 30.6.2025 13.06.2023?
sechs Monaten nach dem 1.1.2023 stellen, also bis zum 30.6.2023 § 32 Abs. 1 Satz 5 BtOG . Unabhängig von einem Antrag ... Stammbehörde bedarf § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG . Wird bis zum 30.6.2023 kein Antrag auf Registrierung gestellt, endet die vorläufige ... mit Ablauf des 30.6.2023, ohne dass es hierzu einer gesonderten Entscheidung ...
Meinten Sie vielleicht 30.5.2026 30.9.2026 30.06.2025 30.7.2025 20.6.2026?
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