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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH Januar 2010 Verkehrsuntersuchung zur L 286 Ortsumgehung Bergisch Gladbach Refrath Ingenieurgesellschaft Stolz mbH Breitgasse 9 41460 Neuss Tel 02131 79 18 92-0 Fax 02131 79 18 92-30 e-mail: info@igs-ing.de Internet www.igs-in
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