Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Seit dem 01.10.2017 haben Sie als gleichgeschlechtliches Paar die Möglichkeit, Ihre bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Für die Umwandlung ist grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig. Die Umwandlung
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