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Mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement: Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW wurden herabgesetzt

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Die Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW wurden gesenkt.
Grundlage ist ein im Dezember 2025 in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebrachter Antrag. Auch die Stadt Bergisch Gladbach begrüßt diese Entscheidung und ermöglicht damit künftig weiteren ehrenamtlich Engagierten den Zugang zur Ehrenamtskarte.

Die erforderliche Mindeststundenanzahl für ehrenamtliche Tätigkeit wurde von bislang 250 auf 200 Stunden pro Jahr verringert. Dies entspricht nun einem erforderlichen Umfang von 4 Stunden in der Woche.

Darüber hinaus dürfen Ehrenamtliche nun auch eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
Eine weitere Voraussetzung bleibt bestehen: Antragstellende müssen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Bergisch Gladbach ehrenamtlich aktiv sein, um die Karte beantragen zu können.

Die Ehrenamtskarte NRW verbindet Dank und Anerkennung mit einem praktischen Nutzen. Inhaberinnen und Inhaber profitieren landesweit von rund 5.000 Vergünstigungen bei Unternehmungen und Einrichtungen. Dazu zählen unteranderem Ermäßigungen in Schwimmbädern und Museen, bei Veranstaltungen sowie Rabatte bei Einzelhändlern, in Kinos und Sportstätten.

Seit 2013 beteiligt sich die Stadt Bergisch Gladbach an dem Gemeinschaftsprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen und würdigt damit das besondere Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürgern.

Die Ehrenamtskarte NRW kann über das Antragsformular der Stadt Bergisch Gladbach beantragt werden: Ehrenamtskarte – Stadt Bergisch Gladbach

Ansprechpartnerin bei Fragen rund um das Thema Ehrenamtskarte NRW:
Jana Lülf
Büro des Bürgermeisters
Tel.: 02202 14 1470
Mail: j.luelf@stadt-gl.de