Öffnung von Kultureinrichtungen mit Testnachweis
Corona-Virus: Das Land NRW zieht für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Notbremse, der Kreis erlässt eine Allgemeinverfügung für die Aufhebung der Notbremse.
Für die Museen, das Archiv und die Hauptstelle der Bücherei der Stadt Bergisch Gladbach bedeutet das im Grundsatz keine Änderung. Die Einrichtungen bleiben geöffnet, Besucherinnen und Besucher müssen aber einen negativen Schnelltest, welcher maximal 24 Stunden alt ist, für den Einlass vorlegen.
Die Öffnungszeiten entnehmen Interessierte den jeweiligen Homepages:
https://www.villa-zanders.de/htdocs_de/home/index.html
https://www.bergisches-museum.de/
https://www.bergischgladbach.de/stadtarchiv.aspx
https:/www.bergischgladbach.de/buecherei.aspx
Die Hauptstelle der Stadtbücherei bleibt unter den genannten Zugangsvoraussetzungen geöffnet.
Die Stadtbücherei schließt den regulären Ausleih- und Präsenzbetrieb in den beiden Außen-Standorten Bensberg und Paffrath.
Weiterhin angeboten werden der Bestellservice „Wunschmedien to go“ und der Lieferservice „Bib & Bike“. Für „Wunschmedien to go“ können bis zu 10 Medien aus dem Online-Katalog der Bücherei bestellt und kontaktlos abgeholt werden. Für Bib & Bike (Angebot für Risikogruppen) werden pro Ausweis bis zu fünf Medien aus dem Online-Katalog durch Mitglieder des ADFC nach Hause geliefert.
Darüber hinaus stehen die Online-Angebote uneingeschränkt offen, wie z. B. Online-Anmeldung, Bergische Onleihe, E-Learning, Filmfriend, Rosetta-Stone-Sprachlernplattform, TigerBooks, Brockhaus-Online.