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An alle Anbieter von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die den Bildungsscheck NRW annehmen

Wichtige Informationen zum Bildungsscheckverfahren NRW zur Behandlung von Bildungsschecks, die vor dem 01.01.2014 ausgestellt wurden.

Die Bildungsschecks des Landes Nordrhein-Westfalen werden unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Hierbei sind die einzelnen Förderphasen des ESF zu beachten.

Für Bildungsschecks, die vor dem 01.01.2014 von den Bildungsscheckberatungsstellen ausgestellt wurden (siehe Datum auf dem Bildungsscheck), bedeutet dies, dass diese wegen der Finanzierung aus Mitteln der ESF Phase 2007 bis 2013 bis zum 30.11.2015 bei den Bewilligungsbehörden eingereicht werden müssen.
Dies bedeutet, dass Anträge auf Einlösung dieser Bildungsschecks (Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2014) nur bewilligt werden, wenn die Anträge bis spätestens 30.11.2015 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Anträge auf Einlösung von Bildungsschecks (mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2014), die später bei den Bewilligungsbehörden eingereicht werden, können nicht mehr eingelöst werden.

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