Meistergründungsprämie NRW verlängert
Die Landesrichtlinie über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister (Meistergründungsprämie NRW) wurde bis zum 31.12.2015 verlängert. Bislang konnten durch die Zuwendung, die hälftig vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union getragen wird, knapp 17.000 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden.
Die Meistergründungsprämie ist das effizienteste Förderinstrument im Bereich der Unternehmensgründungen und der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erhalten einen Zuschuss zur Gründung ihrer ersten selbstständigen Vollexistenz im Handwerk in Höhe von 7.500 Euro, wenn sie zusagen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.
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