Akzeptanz von Führ- oder Assistenzhunden
Die Stadtverwaltung hat vor kurzem die Interessengemeinschaften des Handels mit einem Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen über die Akzeptanz von Führhunden informiert.
In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es keine Einwände gibt, einen uneingeschränkten Zugang für Führ- oder Assistenzhunde zu genehmigen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erklärt, dass es weder im europäischen noch im nationalen Lebensmittelhygienerecht spezifische Vorschriften zur Zulässigkeit gibt. Das Mitführen solcher Hunde sei als Sonderfall zu sehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schließt sich dieser Stellungnahme an.
Deshalb bittet die Stadt um ein Entgegenkommen für das Mitführen von Führ- und Assistenzhunden.