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Stadt Bergisch Gladbach prüft Einführung von Zweitwohnungsteuer

Bergisch Gladbach prüft derzeit wie andere Kommunen im Nothaushalt, ob die Einführung einer Zweitwohnungsteuer ein geeignetes Mittel ist, die finanzielle Situation der Stadt dauerhaft zu verbessern. Deshalb bekommen 2835 Personen ab dem Alter von 16 Jahren, die aktuell mit zweitem Wohnsitz in Bergisch Gladbach gemeldet sind, in diesen Tagen Post von der Stadt.

„In dem persönlichen Schreiben werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihren Meldestatus zu überprüfen", erläutert die Leiterin der Steuerabteilung Christa Eck. „Personen, deren zweiter Wohnsitz nicht mehr aktuell ist, sollten sich bitte ab- oder ummelden. Zum einen benötigen wir eine solide Datengrundlage für die Berechung von möglichen Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer, und zum anderen möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Bescheide ersparen", erläutert Eck.

Wer seinen Lebensmittelpunkt in Bergisch Gladbach hat, sollte seinen Nebenwohnsitz in jedem Fall zum Hauptwohnsitz machen. Denn für jede gemeldete Einwohnerin und jeden gemeldeten Einwohner erhält die Stadt vom Land Nordrhein-Westfalen Zuweisungen sowie einen Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer in Höhe von je 817 Euro im Jahr. Diese Mittel werden dafür aufgewendet, kommunale Leistungen wie Feuerwehr, Straßen, Beleuchtung oder Kultureinrichtungen zu finanzieren.

Die Stadt Bergisch Gladbach erwägt die Einführung einer Zweitwohnungsteuer, die 12 % der jährlichen Kaltmiete der Zweitwohnung betragen soll. Die Anzahl der Zweitwohnsitze mit Stand Anfang November wird Grundlage der Entscheidung sein, ob eine Zweitwohnungsteuer eingeführt wird.