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Stadt Bergisch Gladbach informiert über Anpassung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer

Im Vorfeld der Versendung der rückwirkenden Jahressteuerbescheide für das Jahr 2026 informiert die Stadt Bergisch Gladbach über die vom Rat am 24. März 2026 beschlossene Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer.

„Angesichts der angespannten finanziellen Situation sieht sich die Stadt Bergisch Gladbach – wie zahlreiche andere Kommunen – gezwungen, ihre Einnahmen zu überprüfen und anzupassen. Steigende Kosten, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben sowie notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und die Daseinsvorsorge machen zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Die Anpassung der Hebesätze dient dazu, die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Stadt Bergisch Gladbach langfristig zu sichern und die Erfüllung kommunaler Aufgaben auch künftig gewährleisten zu können.

Dies erfolgt im Hinblick auf die Grundsteuer B mit dem Ziel der Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass die Stadt nach der Reform der Grundsteuer weder höhere noch niedrigere Einnahmen erzielt als vor der Reform“, so Stadtkämmerer Thore Eggert.

Die Festlegung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch Satzung und stellt eine allgemeine politische Entscheidung dar. Sie gilt einheitlich für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie für alle Gewerbetreibenden.

Die den Bürgerinnen und Bürgern am Freitag, den 10. Juli 2026, zugehenden Änderungsbescheide setzen die Grundsteuer beziehungsweise die Gewerbesteuer ausschließlich rechnerisch fest. Grundlage hierfür sind die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide sowie die die durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossenen Hebesätze. Ein eigener Entscheidungsspielraum der Verwaltung besteht dabei nicht.

Stadt Bergisch Gladbach oder Finanzamt? Die richtigen Ansprechpartner kontaktieren
Die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer basiert auf verbindlichen Grundlagenbescheiden des zuständigen Finanzamts, das die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die entsprechenden Grundlagenbescheide erlässt. Hierzu zählen bei der Grundsteuer insbesondere der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid sowie bei der Gewerbesteuer der Gewerbesteuermessbescheid. Diese Bescheide sind für die Stadt Bergisch Gladbach verbindlich.

Auf Grundlage dieser Feststellungen sowie der vom Rat beschlossenen Hebesätze erlässt die Stadt Bergisch Gladbach die jeweiligen Steuerbescheide und setzt die zu zahlende Steuer fest. Etwaige Einwendungen gegen oder Fragen zu darin enthaltenen Feststellungen – beispielsweise zu Flächen, Messbeträgen oder Eigentumsverhältnisse – sind ausschließlich an das Finanzamt zu richten.

Bei Fragen zum städtischen Steuerbescheid und zur festgesetzten Steuer können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abteilung Kommunalsteuern wenden, zu Zahlungsmodalitäten steht die Stadtkasse der Stadt Bergisch Gladbach gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Damit Anliegen schnell und zielgerichtet bearbeitet werden können, bittet die Stadt Bergisch Gladbach darum, die jeweiligen Zuständigkeiten zu beachten. So gelangt jede Anfrage direkt an die richtige Stelle und kann ohne Verzögerungen bearbeitet werden.

Ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid der Stadt Bergisch Gladbach kann insbesondere dann Erfolg haben, wenn der Bescheid selbst oder seine Berechnungsgrundlage Fehler aufweist. Hierzu zählen beispielsweise Rechenfehler oder fehlerhafte Übernahmen der vom zuständigen Finanzamt festgestellten Besteuerungsgrundlagen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Bescheide sorgfältig zu prüfen und im Falle eines Widerspruchs konkrete und nachvollziehbare Gründe anzugeben.

Für allgemeine Fragen zur Grund- und Gewerbesteuer steht die Abteilung Kommunalsteuern der Stadt Bergisch Gladbach zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Grundlagenbescheiden ist das jeweils zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Weitere Informationen
Noch mehr Informationen zu den Jahressteuerbescheiden, z.B. wie die Darstellungen in den Bescheiden zu verstehen sind, oder dass Nachforderungen nicht rückwirkend sofort fällig werden, sondern auf die noch ausstehenden Zahlungstermine verteilt werden, erhalten Bürgerinnen und Bürger in der städtischen Pressemitteilung vom 15. Juni 2026, abrufbar unter https://www.bergischgladbach.de/news/52604/anpassung-der-grundsteuer-b-und-gewerbesteuer--rueckwirkende-jahressteuerbescheide-werden-im-juli-versandt .