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Erste Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach offiziell freigegeben - Hasenweg und Nachtigallenstraße sind Teil des zukünftigen Radverkehrsnetzes

Erste Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach offiziell freigegeben - Hasenweg und Nachtigallenstraße sind Teil des zukünftigen RadverkehrsnetzesBild vergrößern

Nach Abschluss der Markierungs- und Beschilderungsarbeiten wurden im Hasenweg und der Nachtigallenstraße die ersten Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach offiziell freigegeben.

Die beiden Straßen bilden ein Teilstück der Radroute F2, die künftig eine wichtige Verbindung im städtischen Radverkehrsnetz darstellen wird. Dieses Netz wird in den kommenden Jahren sukzessive ausgebaut, um den Radverkehr in Bergisch Gladbach attraktiver, sicherer und leistungsfähiger zu gestalten.

"Nun wurden auch in Bergisch Gladbach endlich die ersten Fahrradstraßen freigeben. Der Blick in andere Städte zeigt, dass solche Maßnahmen den Radverkehr deutlich verbessern – das wird mit Sicherheit auch hier in Bergisch Gladbach der Fall sein," begrüßt Ragnar Migenda, Erster Beigeordneter der Stadt, die Eröffnung.

Er betont zugleich, „dass Fahrradstraßen mittlerweile ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil moderner Mobilitätsinfrastruktur sind und außerdem einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für moderne Mobilität im innerörtlichen Bereich und damit gegen den zunehmenden Klimawandel leisten. Schon heute ist der Radverkehr auf dieser Gesamtstrecke sehr hoch. Eine Steigerung ist zudem jetzt schon zu vermerken. Daher freue ich mich sehr, dass dieser gute Schritt nun mit vereinten Kräften gelungen ist. Ich danke allen Mitwirkenden in der Stadtgesellschaft, Politik und natürlich der Verwaltung, die das Projekt mit viel Engagement und Fachlichkeit vorangebracht haben.“

Was gilt auf einer Fahrradstraße?
Mit der Einrichtung der Fahrradstraße gilt im Hasenweg und der Nachtigallenstraße ab sofort:
• Alle Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrradstraße sind an Kreuzungen vorfahrtsberechtigt.
• Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
• Der motorisierte Verkehr ist weiterhin zugelassen.
• Kfz-Fahrende müssen besondere Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und dem Radverkehr anpassen.
• Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.
• Dauerhaftes Parken ist auf der Fahrradstraße (Hasenweg & Nachtigallenstraße) ab sofort nicht mehr zulässig.
• Halten (zum Beispiel zum Ein- und Aussteigen oder kurzen Be- und Entladen) bleibt weiterhin erlaubt, sofern es den Radverkehr nicht behindert.

Die Stadt Bergisch Gladbach bittet alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für die neue Regelung. Ziel ist es, den Straßenraum in Bergisch Gladbach sicher und zukunftsfähig zu gestalten.
Die Stadt wird die Umsetzung weiterhin intensiv begleiten und steht für Fragen und Anregungen unter mobilitaet@stadt-gl.de zur Verfügung.