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Geplante Handlungsfelder...

... des Integrationsrates Bergisch Gladbach

Nach § 27 Abs. 8 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann sich der Integrationsbeirat mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen.

Einige Angelegenheiten berühren jedoch in besonderer Weise die Belange der Migrantinnen und Migranten:

Politische Partizipation
Das kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten bleibt das anzustrebende Ziel. Unabhängig davon muss zu gegebener Zeit die Frage beantwortet werden, ob auch dann, wenn dieses Ziel erreicht ist, kommunale Migrantenvertretungen weiterhin sinnvoll und nötig sind. Bis dahin sollte in Bergisch Gladbach der Rahmen der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten weitestgehend ausgeschöpft werden.

Förderung der Antidiskriminierungsarbeit
In der multikulturellen Stadt wächst der Bedarf für eine kommunale Antidiskriminierungsarbeit. Die Ergebnisse regelmäßiger Untersuchungen und die Erfahrungen bestehender Antidiskriminierungsbüros zeigen, dass Rassismus und Diskriminierung für viele Angehörige ethnischer Minderheiten Alltag ist. Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft tritt in allen Bereichen auf, besonders häufig aber auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behörden und beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Diskotheken oder Fitnessstudios. In jeder Stadt müssen Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wissen, an wen sie sich wenden können, wo sie eine Anlaufstelle finden, in der sie ernst genommen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte kompetent unterstützt werden. Vor allem aber müssen sich kommunale Einrichtungen dazu verpflichten, Diskriminierung durch die eigene Politik und durch das Verhalten eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch wenn sie unbeabsichtigt geschieht, zu unterbinden. Der Integrationsrat fordert daher eine kommunale Antidiskriminierungsrichtlinie, die gut dazu geeignet ist, diesen Anspruch in der alltäglichen Praxis einzulösen.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Entscheidender Bestandteil der kommunalen Integrationspolitik ist die verstärkte Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Der Integrationsrat wird die Verwaltung auffordern, bei allen Neueinstellungen und besonders bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen. Dazu sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bewirken, so dass ihr Anteil an den Beschäftigten in der Verwaltung insgesamt mittelfristig in etwa dem Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Stadtbevölkerung entspricht.

Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde
Gerade vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes, mit dem Zuständigkeiten im Rahmen der Integrationsförderung an die Ausländerbehörde übertragen werden, ist eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit unbedingt erforderlich. Der Integrationsrat setzt sich dafür ein, dass auch zukünftig die in der Integrationsarbeit erfolgreich tätigen kommunalen Stellen und freien Träger diese Aufgaben durchführen bzw. daran erheblich mitwirken.

Förderung von Migrantenselbstorganisationen
Kommunale Migrantenvertretung (Integrationsirat) und Migrantenselbstorganisationen sind vor Ort Partner beim Einsatz für die Interessen der Migrantinnen und Migranten und für ein friedliches, gleichberechtigtes Zusammenleben von Mehrheitsgesellschaft und Zugewanderten. Eine enge Zusammenarbeit ist deshalb erforderlich, weil hierdurch die Migrantenselbstorganisationen ihre kommunal relevanten Forderungen in die Politik einbringen und andererseits das Gremium von den Erfahrungen und Kenntnissen der Migrantenselbstorganisationen profitieren kann. Vielfach sind die Migrantenselbstorganisationen durch Mittelkürzungen der Kommunen in ihrer Existenz bedroht. Der Integrationsrat setzt sich für eine angemessene Förderung und Anerkennung der Arbeit der Migrantenselbstorganisationen ein.

Dialog der Religionen
Der Integrationsrat setzt sich für einen Dialog der Religionen ein, der eine gleichberechtigte Reli-gionsausübung bei gegenseitiger Akzeptanz ermöglicht. Gemeinsame Aktionen, z.B. innerhalb der Interkulturellen Woche bilden hierfür eine gute Grundlage.

Förderung von Migrantenkindern im Elementarbereich
Für die spätere schulische und berufliche Karriere der Kinder mit Migrationshintergrund spielt die Frühförderung im Erziehungs- und Bildungssystem eine besondere Rolle. Der Integrationsrat setzt sich dafür ein, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund volle drei Jahre eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der sie auf eine erfolgreiche schulische Laufbahn vorbereitet werden und in der sie soziokulturell bedingte Nachteile aufarbeiten können. Wenn Projekte und Maßnahmen der frühen Förderung (0 – 4 Jahre) eingerichtet werden, sollen auch Kinder mit Migrationshintergrund angemessen berücksichtigt werden. Die Förderung der bei Migrantenkindern natürlich entwickelten Mehrsprachigkeit z. B. durch bilinguales Personal in den Kindertageseinrichtungen ist hier sehr wichtig.

Verbesserung der Schulerfolge von Migrantenkindern
Ein besonderes Augenmerk legt der Integrationsrat auf die Verbesserung der Schulerfolge von Migrantenkindern. Er wird sich deshalb intensiv mit den Bereichen koordinierte Alphabetisierung und mehrsprachiges Lernen in der Grundschule, Deutschlernen und Mehrsprachigkeit in der Sekundarstufe und interkulturelles Lernen als Regelaufgabe befassen und die auf kommunaler Ebene möglichen Maßnahmen fordern. Ein besonderes Gewicht kommt dabei der Frage der Elternaufklärung und Elternmitwirkung zu. Der Integrationsrat stellt sich daher der Aufgabe einer Entwicklung einer systematischen Elternarbeit in der Kommune und der Schulung von Elternvertretern für ihre qualifizierte Mitarbeit in schulischen Gremien.

Maßnahmenprogramm Übergang Schule/Beruf
Der Integrationsrat fordert für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf die Bildung von örtlichen Netzwerken mit einem gemeinsamen Übergangsmanagement, das die vorhandenen Kräfte bündelt, unnötige Parallelarbeit verhindert und Transparenz und Zielgenauigkeit garantiert.

Wohnen und Stadtentwicklung
Prognosen der Bevölkerungswissenschaft zufolge werden sich vor allem die Ballungsgebiete unserer Städte in Zukunft noch mehr als heute durch die hohe Zahl von Migrantinnen und Migranten hervorheben. In einigen Städten werden Menschen mit Migrationshintergrund bis Mitte dieses Jahrhunderts die Mehrheit bilden. Vor diesem Hintergrund soll der Integrationsrat frühzeitig an der Planung von Projekten und Maßnahmen beteiligt werden und sich für deren Verwirklichung im Rahmen der Stadtentwicklung und/oder Stadtsanierung einsetzen.

Sport
Der Sport bietet eine wichtige Basis für das interkulturelle Zusammenleben. Der Integrationsrat wird sich für ein möglichst konfliktfreies Miteinander sowohl von multiethnischen Sportvereinen als auch von ethnisch homogenen Vereinen einsetzen. Dazu gehört auch der Einsatz für gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Vereine zu Sportstätten und Übungsstunden.

Gesundheitsfragen
Migrantinnen und Migranten benötigen vielfach aus sprachlichen und kulturellen Gründen für den Umgang mit Krankheit und dem Verständnis für Gesundheit ein angemessenes Beratungs- und Aufklärungsangebot. Frauen, Seniorinnen, Senioren und Flüchtlinge sind einige Personengruppen, die besondere Angebote brauchen. Der Integrationsrat setzt sich für den Aufbau bzw. Erhalt und Ausbau von Gesundheitszentren für Migrantinnen und Migranten ein. Es fordert die Erstellung und die Fortschreibung eines Gesundheitsberichts sowie eines Gesundheitswegweisers für Migrantinnen und Migranten.

Seniorenarbeit
Zunehmend erreichen die "Gastarbeiter der ersten Stunde" das Rentenalter und nehmen verstärkt Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch. Der Integrationsrat fordert die Verwaltung daher auf, für diese neue Klientel adäquate Angebote im offenen, ambulanten und stationären Bereich bereit zu halten. Bedarfe müssen festgestellt werden, interkulturell qualifiziertes Personal muss ausgebildet werden und passende Angebote müssen entwickelt werden. Zu empfehlen ist, junge Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund bei allen Kampagnen und Maßnahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung der älteren Generation einzubeziehen.
Die sozialen Zentren der Migrantinnen und Migranten sollen auch als Anbieter von Geselligkeit, Beratung und Betreuung der älteren Migrantinnen und Migranten unterstützt und gefördert werden.

Verbesserung der Lebenssituation von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen
Eine menschenwürdige Behandlung der Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist ein besonderes Anliegen des Integrationsrates. In ständigem Kontakt mit den Flüchtlingsorganisationen setzt sich der Integrationsbeirat u.a. für die Einrichtung einer "kommunalen Härtefallkommission", für eine angemessene gesundheitliche und psychologische Betreuung und Unterbringung, für Dolmetscherdienste und das Angebot von integrativen Maßnahmen ein, da ein Großteil der Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf Dauer in Deutschland leben wird.

Öffentlichkeitsarbeit/Beratung
Der Integrationsrat wird seine Möglichkeiten zur Durchführung einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit intensiv nutzen. Im Rahmen der Möglichkeiten sollen eigene Publikationen herausgegeben werden. Für den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern können regelmäßige Sprechstunde sinnvoll sein.

Über das konkrete Arbeitsprogramm für die kommende Legislaturperiode hat der Integrationsrat noch nicht abschließend beraten.