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Integrationsrat

Die Gesetzliche Grundlage

Aufgaben und Rechte des Integrationsrates sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) festgelegt. Danach vertritt er zwar in erster Linie die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Bergisch Gladbachs, kann sich jedoch mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen, also nicht nur mit "ausländerspezifischen" Fragestellungen und Problemen. Er ist somit Bestandteil im Prozess des politischen Willensbildungsprozesses. Seine Anregungen und Stellungnahmen müssen auf Antrag vom Stadtrat und/oder in den Ausschüssen behandelt werden. Der Vorsitzende des Integrationsrates (oder ein anderen vom Gremium benanntes Mitglied) ist berechtigt, bei der Beratung dieser Anregung teilzunehmen und sie zu begründen.

Aber auch der Bürgermeister, Rat und Ausschüsse können sich an den Integrationsbeirat wenden und diesen zu Stellungnahmen auffordern.

Die Stadt ist verpflichtet, diese Arbeit des Integrationsrates durch eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung zu unterstützen.