Sämtliche Stellungnahmen der Bürgerbeteiligung zum FNP-Vorentwurf online abrufbar
Die Stadtverwaltung informiert, dass auf der Internetseite zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nun 4.435 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft öffentlich einsehbar sind. Dies war in den letzten Monaten immer wieder gefordert worden. Da die persönlichen Daten in den Dokumenten entfernt werden mussten, hat die Arbeit daran viel Zeit in Anspruch genommen.
Stadtbaurat Harald Flügge und die verantwortliche Fachkollegin Wibke Krause können nun pünktlich zur gemeinsamen Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses (FNPA) mit dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss (SPLA) am 4. Juli 2017 um 17:00 Uhr in der Integrierten Gesamtschule Paffrath bekannt geben, dass die Unterlagen für jeden im Internet zugänglich sind.
Die Daten sind unter www.bergischgladbach.de/fnp-vorentwurf-stellungnahmen.aspx abrufbar.
„Diese Transparenz wurde aus Reihen der Bevölkerung bereits nach Ende der Beteiligungsphase im Oktober gefordert“, erläutert Harald Flügge als zuständiger Dezernent und Erster Beigeordneter. „Uns ist bewusst, dass die Veröffentlichung das Vertrauen in die Arbeit der Stadtverwaltung stärkt. Immer wieder wurde der Vorwurf formuliert, dass etwas ‚vertuscht‘ werden sollte.“
Für Bürgermeister Lutz Urbach sind die ausführliche Ausschussvorlage mit 1094 Seiten sowie das Schwärzen der Eingaben ein deutliches Zeichen, dass seine Fachkolleginnen und Fachkollegen eine sachlich fundierte gute Arbeit in den letzten Monaten geleistet haben. „Dies ist ein weiteres Element des FNP-Verfahrens, das über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht“, betont Lutz Urbach.
Zum aktuellen FNP-Verfahren:
Die Verwaltungsvorlage zum FNP-Vorentwurf ist in den letzten Monaten durch die Stabsstelle Stadtentwicklung, die Abteilungen Umwelt und Stadtplanung sowie das Gutachterbüro Post und Welters erarbeitet worden. Die Aufgabe des Teams unter der Leitung von Wibke Krause war, die umfangreichen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach auszuwerten und Vorschläge für den Entwurf des Flächennutzungsplans zu unterbreiten.
Im Herbst 2016 war die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans durchgeführt worden. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.
Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum Vorentwurf erhalten. Teilweise waren diese gleichlautend, insbesondere für Gebiete, für die sich Bürgerinitiativen organisiert haben. Auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, beispielsweise der Naturschutzverbände oder Kreisverwaltung und der Bezirksregierung wurden seit Jahresanfang ausgewertet und mit den Fachleuten auch ergänzend beraten.
Wenn die Vorschläge für den nun zu erstellenden Entwurf des Flächennutzungsplans von der Stadtverwaltung in der Sitzung am 4. Juli 2017 eingebracht worden sind, haben die Ausschussmitglieder sowie die weiteren Ratsmitglieder drei Monate Zeit, die Ergebnisse des Vorentwurfs zu bewerten.
Nach den Sommerferien- am 26. September - sollen dann die politischen Beschlüsse zu den Vorschlägen der Verwaltung gefasst werden. Die Fachplaner der Stadtverwaltung und das Büro Post Welter haben anschließend zwei Monate Zeit, die beschlossenen Planänderungen in das Gesamtwerk einzuarbeiten, bevor am 20. Dezember die Beschlussfassung über die zweite Offenlage ansteht, diesmal in gemeinsamer Sitzung des FNPA, des SPLA und des Ausschusses für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr (AUKIV). Die Offenlage ist für Januar/Februar 2018 geplant.
Über den Flächennutzungsplan:
Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. In ihm wird dargestellt, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können, welche Flächen der Landwirtschaft oder dem Wald vorbehalten werden sollen oder wo ein neuer Supermarkt gebaut werden kann. Er wird auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklung und Bedürfnisse erstellt. Da diese sich auf längere Sicht verändern können, muss laufend beobachtet werden, ob die zugrunde gelegenen Annahmen und Prognosen noch aktuell sind. Der Flächennutzungsplan bildet den Rahmen, um zum Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge eines späteren Bebauungsplans zu entwickeln.
Das bisherige Verfahren
Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 1978 und wurde über die rund 40 Jahre bisher 177 Mal rechtsverbindlich geändert, insgesamt gibt es 183 Verfahren.
Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan wurde bereits im Juli 2013 vom Planungsausschuss gefasst, bekanntgemacht wurde der Aufstellungsbeschluss Anfang Mai 2015. Die Arbeiten für die Erstellung des Vorentwurfs haben dann im Mai 2015 begonnen, im August 2016 wurde der Vorentwurf vorgestellt und die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung beschlossen.
Im Herbst 2016 fand die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans statt. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.
Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum Vorentwurf erhalten. Diese wurden zusammen mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den letzten Monaten ausgewertet.