Parkausweise für soziale Dienste soll diesen Diensten, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Stadtgebiet Bergisch Gladbach tätig sind und Fahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenbeschriftung versehen sind, die Arbeit erleichtern.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes.
Sie erlaubt nicht das Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Parkausweise für Soziale Dienste für die Stadt Bergisch Gladbach können für maximal ein Jahr genehmigt werden.
Es können auf einer Genehmigung bis zu fünf Fahrzeuge eingesetzt werden, wobei jede Genehmigung nur in einem Fahrzeug und nur im Original gültig ist.
Sofern mehrere Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt werden, benötigt jedes weitere Fahrzeug eine eigene Genehmigung.
Einsatzgebiet
Der Parkausweis für Soziale Dienste ist auf das Stadtgebiet Bergisch Gladbach beschränkt.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Die Ausnahmegenehmigung kann nur von karitativen Organisationen sowie Pflegediensten beantragt werden, die in der ambulanten Altenpflege und Krankenpflege tätig sind.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie Ihren Betrieb bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Bergisch Gladbach angemeldet haben. Das Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen angebrachten Firmenaufschriften versehen sein.
Wozu berechtigt die Genehmigung?
Mit der Genehmigung können Sie mit Ihren Fahrzeugen während der Durchführung von Tätigkeiten des Sozialen Dienstes an folgenden Stellen parken: im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO) in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (§ 13 Absatz 2 StVO) auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO) Die Genehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich.
Übertragbarkeit
Die Genehmigung ist übertragbar, auf ihr können bis zu fünf Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Sie muss hinter der Frontscheibe ausgelegt werden und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wollen Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, so benötigen Sie entsprechend viele Originalausfertigungen, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen (siehe Gebührenhinweise).
Mehr als fünf Fahrzeuge?
In einer Genehmigung können bis zu fünf Fahrzeuge enthalten sein. Für eine darüber hinaus gehende Anzahl von Fahrzeugen müssen Sie einen zusätzlichen Antrag oder, je nach Fuhrpark, auch mehrere Anträge stellen.
Kopierschutz
Die Originalgenehmigung ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, die Genehmigung für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Ausfertigungen.
Gültigkeitsdauer, Fahrzeugwechsel, Zuständigkeit
Die Gültigkeitsdauer einer Genehmigung beträgt ein Jahr. Wenn Sie nachträglich weitere Genehmigungen beantragen, dann werden diese an die Laufzeit der ersten Genehmigung angepasst. Die Genehmigungen enden also alle zum gleichen Datum.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie die Originalgenehmigung und den neuen Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Fotos der beidseitig fest angebrachten Firmenbeschriftung zur Änderung vorlegen.
Zuständigkeit
Befindet sich der Hauptsitz Ihres Betriebes in Bergisch Gladbach, dann erhalten Sie die Genehmigung in der Abteilung Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten des Amtes für öffentliche Ordnung. Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Hauptsitz in einem der Stadt- oder Kreisgebiete, in denen die Genehmigung gültig ist, wenden sich bitte an die dortige Straßenverkehrsbehörde. Haben Sie Ihren Hauptsitz außerhalb des Geltungsbereichs der Genehmigung für Bergisch Gladbach, dann können Sie den Antrag bei einer beliebigen Straßenverkehrsbehörde des Geltungsbereichs stellen.
Antragstellung
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Bei vollständigen Antragsunterlagen können Sie in der Regel mit einer Entscheidung innerhalb von zwei Wochen rechnen. Bei Wiedererteilungen sollten Sie Ihren Antrag etwa vier Wochen vor Ablauf der letzten Genehmigung stellen. Eine Erteilung der Genehmigung per Fax oder Mail ist leider nicht möglich, sie wird per Post zugesandt.