Pressemitteilung der Stadt Bergisch Gladbach vom 27.09.2022 zum Thema Grundsteuerreform.Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlich, hier wird auf die Bedeutung der Grundsteuer hingewiesen und weshalb die reform notwendig war.Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben.Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Bergisch Gladbach unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02202 9342-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline finden Sie auch auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de.
Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?
Dann müssen Sie wie oben beschrieben eine Erklärung abgeben, zu den Fristen informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfallen (s.o.).
Hier wird Ihnen in einem Video erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie Sie ab 01.07.2022 Ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können.
Letzte Aktualisierung: 23.01.2024
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