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Die Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Pressemitteilung der Stadt Bergisch Gladbach vom 27.09.2022 zum Thema Grundsteuerreform.

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlich, hier wird auf die Bedeutung der Grundsteuer hingewiesen und weshalb die reform notwendig war.

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Bergisch Gladbach unter der extra
eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02202 9342-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

 Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  •  Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
          Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline finden Sie
auch auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
www.grundsteuer.nrw.de.

Unterlagen

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?

Dann müssen Sie wie oben beschrieben eine Erklärung abgeben, zu den Fristen informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfallen (s.o.).

Hier wird Ihnen in einem Video erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie Sie ab 01.07.2022 Ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können.



Rechtliche Grundlagen

Die neue Grundsteuer - Fragen und Antworten (Bundesministerium der Finanzen)


Broschüren

  • Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. März 2022
  • Letzte Aktualisierung: 23.01.2024

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