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Schadensersatz - Haftpflichtansprüche

Rechtsangelegenheiten der Stadt Bergisch Gladbach
Die Abteilung Recht- und Versicherungsangelegenheiten ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher Rechtsangelegenheiten der Stadt Bergisch Gladbach. Der Fachdienst bearbeitet Haftpflicht- und Kaskoschäden, versichert städtisches Eigentum, betreut Schiedsleute und macht städtische Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend.
Eine allgemeine Rechtsberatung für den Bürger wird nicht erbracht. Dies bleibt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich den dazu spezialisierten Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälten) vorbehalten.
Bei Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus einem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter(innen) herleiten, sind die Ansprüche auf Schadenersatz formlos schriftlich an die unten genannte Dienststelle zu richten.
Der Antrag sollte enthalten:
  • eine genaue Schilderung des Schadensablaufes
  • den genauen Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr....)
  • den Unfallzeitpunkt
  • ggf. eine Handskizze der örtlichen Gegebenheiten
  • Name und Anschrift von Zeugen
  • die ungefähre Höhe des Schadens
 
Die Abteilung Recht- und Versicherungsangelegenheiten betreut auch den Bereich der Schiedspersonen und der Schöffen.

Letzte Aktualisierung: 22.08.2016

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