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Übernehmen

Kampfmittel

Bombenfund
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten usw.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei, Feuerwehr oder das Ordnungsamt.

Baumaßnahme
Planen Sie eine Baumaßnahme und müssen dafür tiefer als 80 Zentimeter graben? Dann müssen Sie sicher gehen, dass sich im Boden keine Kampfmittel (Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg) befinden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf eine Luftbildauswertung stellen. Dort ist der Bauherr, der Name des Grundstückseigentümers sowie die Anschrift des zu untersuchenden Flurstücks (inkl. Gemarkung und Flurstücksnummer) anzugeben.  Auch ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:500 wird dafür benötigt. Dieser Antrag muss an die allgemeine Ordnungsbehörde gesendet werden. Die Bezirksregierung wertet die Luftbilder aus und sendet die Ergebnisse an die Ordnungsbehörde, welche wiederum mit Ihnen Kontakt aufnimmt.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW, organisiert bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (für das Rheinland) und Arnsberg (für Westfalen), unterstützt die örtlich zuständigen Behörden mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2021

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