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Parken - Ausnahmegenehmigung für Anwohnende

Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Anwohnende

 

Personen, die in Bergisch Gladbach mit Erstwohnsitz gemeldet sind, können zum Parken ihres Kfz auf öffentlicher Fläche eine Ausnahmegenehmigung für Anwohnende beantragen. Die Ausnahmegenehmigung befreit von der Pflicht zur Bedienung des Parkscheinautomaten im Bereich ihrer Wohnadresse.

Hinweis: Es handelt sich nicht um einen "Anwohnerparkausweis", wie er aus anderen Städten bekannt ist. Dieser wird in Bergisch Gladbach nicht angeboten.

Da nur für einige wenige Straßen eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden kann, können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihren Ansprechpartner in der Ordnungsbehörde, damit Ihre Fragen und Belange geklärt werden können.

Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung erhalten möchten, benötigen wir von Ihnen:

  •  Ausgefüllten Antrag
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Kfz-Scheins
  • Schreiben vom Vermieter, dass er keinen Parkraum anbieten kann

Das Anwohnerparken gilt nur für Mieter und kostet 12€ im Monat, dass aber für mindestens drei Monate gewährt wird. In der Regel erheben wir eine Rechnung für den ganzen Zeitraum, dass innerhalb einer Woche bezahlt werden muss. Die meisten Anwohner nehmen das Anwohnerparken pro Jahr mit einer Gebühr von 144,00€ in Anspruch.

 

Broschüren

  • 2025 Antrag Anwohnerparkausweis
  • Letzte Aktualisierung: 30.07.2025

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