Insgesamt 289 Personen wurden im letzten Jahr in Bergisch Gladbach eingebürgert und haben somit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – ein Grund zum Feiern!
Bei einem Festakt im großen Ratssaal in Bergisch Gladbach kamen zahlreiche Eingebürgerte zusammen und haben Ihre Willkommensurkunden von der stellvertretenden Bürgermeisterin Anna Maria Scheerer und dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Redouan Tollih, überreicht bekommen.
„Eine Einbürgerung ist ein großer und bedeutsamer Schritt im Leben eines Menschen. Es ist nicht nur eine Frage von Rechten oder Kultur, sondern auch der Identifikation“, betonte Anna Maria Scheerer in ihrer Rede. Sie machte deutlich: „Ich freue mich, dass es nun in Bergisch Gladbach gelungen ist, die Eingebürgerten mit dieser Feier auch angemessen willkommen zu heißen“. Auch der bei der Feier verhinderte Bürgermeister Frank Stein wollte es sich nicht nehmen lassen, in Form einer Videobotschaft ein Wort an die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu richten: „Der Schritt der Einbürgerung ist ein klares Bekenntnis zu unserer Gesellschaft. Ich freue mich über jede Person, die in Deutschland und insbesondere in Bergisch Gladbach ein neues Zuhause gefunden hat“.
„Die deutsche Staatsbürgerschaft eröffnet zahlreiche neue Möglichkeiten. Die Teilnahme an politischen und gesellschaftlichen Prozessen ist entscheidend für die Demokratie und die Vielfalt unserer Gesellschaft. Ich ermutige alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger daher ausdrücklich, sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubringen und ihre Perspektiven und Ideen einzubringen. Die Vielfalt an Erfahrungen und Hintergründen bereichert unsere Gesellschaft und macht sie stärker“, ergänzt der Integrationsratsvorsitzende Redouan Tollih in seiner Rede.
Mit der Einbürgerung erhalten Personen alle Rechte und Pflichten der deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. So können sie z.B. wählen gehen oder auch selbst für politische Ämter kandidieren, können Zugang zum Beamtenstatus erhalten, bekommen konsularischen Schutz im Ausland, können die EU-Freizügigkeit genießen und erhalten Visarecht in vielen Ländern der Welt.
Voraussetzung für die Einbürgerung ist unter anderem, dass die Personen mindestens acht Jahre in Deutschland leben, ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben, sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, deutsche Sprachkenntnisse haben, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden und nicht zuletzt einen Einbürgerungstest bestehen.