Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Grundbesitzabgabenbescheide für 2024 werden am 15. März 2024 verschickt

Seit dem CyberAngriff auf die Südwestenfalen-IT (SIT) im Oktober 2023 ist auch die Abtei-lung Kommunalsteuern durch die Auswirkungen stark betroffen. Die Stadt Bergisch Gladbach versendet grundsätzlich in den ersten Wochen des neuen Jahres die Grundbesitzabgaben-bescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach. Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung für das aktuelle Jahr festgesetzt. Durch den Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnte der Grundbesitzabgabenbe-scheid 2024 nicht wie gewohnt erstellt werden.

Die Abteilung Kommunalsteuern der Stadt Bergisch Gladbach versendet daher erst mit Da-tum vom 15. März 2024 mehr als 51.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024.

Die erste Fälligkeit der Grundbesitzabgaben 2024 verschiebt sich damit auf den 18. April 2024. Die weiteren Fälligkeiten zum 15.05.2024, 15.08.2024 und 15.11.2024 bleiben wie in den Vorjahren aber unverändert.

„Wir sind froh“, so Stadtkämmerer Thore Eggert, „dass wir die Folgen des Cyberangriffs in diesem Bereich überwinden konnten. Wir sind zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen wieder in den Normalbetrieb werden zurückkommen können. Die komplette interne Beseitigung der Folgen des Cyberangriffs wird allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmen und einiges an, ohnehin knappen, Ressourcen binden.“

Alle Grundlagen zur Erhebung der Gebühren (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung), die der Abteilung Kommunalsteuern bis Anfang Februar 2024 bekanntgegeben wurden, sind in den ausgehenden Bescheiden berücksichtigt. Ein entsprechendes Formular, um einen Ei-gentumswechsel für die Gebühren (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung) anzuzeigen, ist auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.bergischgladbach.de/downloads-awb.aspx, Stichwort: Mitteilung über einen Eigentü-merwechsel zu finden. Diesbezügliche Änderungen werden schnellstmöglich korrigiert; die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten entsprechende Änderungsbescheid über die Gebühren für das Jahr 2024.

Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer wurden mit den letzten Informationen vom Finanzamt mit Datum 17. Oktober 2023 verarbeitet. “Als Folge des Cyber-Angriffs auf die SIT ist leider noch nicht abzusehen, wann der Datenaustausch mit dem Finanzamt wieder anlaufen kann. Von Seiten der SIT konnte hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Erst mit Empfang des Grundsteuermessbescheides (Grundlagenbescheid für die Grundsteuer) können diese Werte korrigiert werden. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, so zeitnah wie möglich, entsprechende Änderungsbescheide über die Grundsteuer für das Jahr 2024“, erläutert Stadtkämmerer Eggert. Ein entsprechendes Formular, um einen Eigentumswechsel für die Grundsteuer 2024 der Abteilung Kommunalsteuern anzuzeigen, ist auf der städtischen Homepage zu finden unter www.bergischgladbach.de – Stichwort Grundsteuer.

Und Eggert weiter: „Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in Verbindung setzen. Die Arbeitsbelastung ist jedoch, auch aufgrund der Folgenbeseitigung des Cy-ber-Angriffs, besonders nach der Zustellung der ersten Grundbesitzabgabenbescheide extrem groß. Um die Abwicklung des Tagesgeschäftes zu beschleunigen, werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gebeten, in dieser Zeit von telefonischen Anfragen abzusehen“. Stattdessen können Anfragen gerne per E-Mail (steuer@9a81535bad0b4f83b6eaeaa41897cefestadt-gl.de oder betreffend Abfall- und Straßenreinigungsgebühren an mail@86018e6a0bbc49b5bdb8f5cfe020051fawb.de) oder postalisch gestellt werden.