Neue AGB der Musikschule (Stand: 01.07.2026)
Ab sofort gelten unsere neuen AGB. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Verträge in der EMP/Grundstufe. Aus verwalterischen Gründen und um einen konsequenten Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten gibt es ab dem neuen Schuljahr für diese Unterrichtsfächer nur noch 1-jährige Verträge. Für jedes weitere Jahr wird dann jeweils eine erneute Anmeldung nötig sein.
Außerdem wurden folgende Punkte verändert bzw. ergänzt (Änderungen/Ergänzungen sind unterstrichen):
4.1 Die Regelungen über Ferien und Feiertage für allgemeinbildende Schulen in NRW gelten auch für die Musikschule. An den regionalen Brauchtumstagen Weiberfastnacht und Rosenmontag findet kein Unterricht statt. In der Vorspielwoche findet der reguläre Instrumentalunterricht der Schülerinnen und Schüler aus dem Fachbereich nicht statt. Er wird durch die Teilnahme (aktiv vorspielend oder auch passiv) an den Vorspielen ersetzt.
5 Teilnahme
Die Schüler und Schülerinnen der Musikschule nehmen regelmäßig am Unterricht und an Veranstaltungen der Musikschule einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen teil. Sind sie daran gehindert, muss dies von ihnen, bei Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten, vor Beginn der Unterrichtsstunde unter Angabe der Gründe der Lehrkraft mitgeteilt werden.
Zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts gehört auch regelmäßiges Üben unter der Woche.
Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung
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Die vollständigen AGB in der aktuellen Fassung finden Sie auch hier.