Eingrenzung des Wohnungsbau-Turbos zum Erhalt der Gewerbeflächen
Mit dem neuen Wohnungsbau-Turbo sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Die Stadt hat sich einen eigenen Handlungsrahmen für die Umsetzung definiert.
Die städtische Wirtschaftsförderung hat den Prozess begleitet und darauf hingewirkt, dass bei aller gewünschten Dynamik die Belange der Unternehmen und die Sicherung von Gewerbeflächen mitgedacht werden müssen.
Ziel ist es, Nutzungskonflikte frühzeitig zu vermeiden und die Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Betriebe nicht einzuschränken.
Vor diesem Hintergrund gelten durch Ratsbeschluss vom 24.03.2026 für die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos u. a. folgende Leitlinien:
1. Bei der Anwendung des Wohnungsbau-Turbos ist der Gefahr einer Verdrängung von Gewerbe oder Reduzierung von Gewerbeflächen vorzubeugen.
2. Der Bauturbo findet in Gewerbegebieten grundsätzlich keine Anwendung. Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, wenn durch beschlossene städtebauliche Planungen eine städtebauliche Weiterentwicklung hin z. B. zu einem Urbanen Gebiet oder Allgemeinen Wohngebiet gewünscht ist, kann der Bauturbo in Gewerbegebieten angewendet werden.
3. Das Heranrücken an Gewerbegebiete bzw. Gewerbebetriebe ist insbesondere auch auf die Folgewirkung (z. B. Emissionskonflikte) hin kritisch zu betrachten und bei einer drohenden Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeiten des Gewerbes zu versagen.
4. Auch das Umwandeln von bisher gewerblich genutzten Einheiten / Gebäuden soll i. d. R. keine Zustimmung erhalten. So ist insbesondere das Kippen von Mischgebieten zu Wohngebieten grundsätzlich zu verhindern. Ausnahmen gelten nur dort, wo durch beschlossene städtebauliche Planungen eine städtebauliche Weiterentwicklung von Mischgebieten zu einem Urbanen Gebiet oder Allgemeinen Wohngebiet gewünscht ist.