Im Zuge der Neugestaltung der Schloßstraße in Bensberg ist es in der Bevölkerung zu Unsicherheiten darüber gekommen, in welchen Bereichen das Parken zulässig ist und wo nicht. Die Stadt Bergisch Gladbach reagiert darauf mit zusätzlichen, klarstellenden Markierungsarbeiten.
Am Sonntag, 1. März 2026, werden zwischen dem Emilienbrunnen und der Straße „Am Stockbrunnen“ nachträglich Bodenmarkierungen aufgebracht. Die Arbeiten sollen ab ca. 7 Uhr beginnen. Ziel ist es, die geltenden Parkregelungen für alle Bürgerinnen und Bürger eindeutig und auf einen Blick erkennbar zu machen.
Der Sonntag wurde bewusst gewählt: An diesem Tag ist auf den Parkplätzen weniger los, sodass die Arbeiten zügig und mit möglichst geringer Beeinträchtigung durchgeführt werden können. Gleichzeitig werden die Bensbergerinnen und Bensberger so weniger durch mobile Parkverbote oder umfangreiche Absperrmaßnahmen belastet.
Sollte es wider Erwarten regnen, müssen die Markierungsarbeiten verschoben werden, da diese nur bei trockener Witterung fachgerecht ausgeführt werden können.
Überblick über die geltenden Parkregelungen
Grundsätzlich gilt:
• Zwischen Emilienbrunnen und dem Spielplatz ist das Parken ausschließlich auf der südlichen Seite (in Fahrtrichtung rechts) erlaubt.
• Im Bereich vor Intersport darf zusätzlich auch auf der nördlichen Seite geparkt werden.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der Beschilderung und Markierung und dankt für das Verständnis während der Arbeiten.