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Inzidenz Stufe 1 ab 2. Juni: Das sind die neuen Regeln für städtische Einrichtungen

Ab Mittwoch, dem 2. Juni 2021 fällt der Rheinisch-Bergische Kreis mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von weniger als 35 unter die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Neueinstufung macht die Lockerung weiterer Restriktionen des öffentlichen Lebens möglich. Entsprechend angepasst werden auch die Regelungen für die städtischen Einrichtungen.

Folgende Öffnungszeiten und Zugangsvoraussetzungen gelten für die Kultureinrichtungen der Stadt:

Stadtbücherei:

Hier gibt es keine Änderungen gegenüber der Stufe 2 zu vermelden. Die Stadtbücherei im Forum und die beiden Stadtteilbibliotheken in Bensberg und Paffrath sind für die Medienausleihe geöffnet.

Die Aufenthaltszeit und die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen sind beschränkt. Der Besuch ist nur unter Einhaltung der bekannten Corona-Schutzmaßnahmen (Abstandhalten, Hygienevorschriften und Tragen einer medizinischen Maske) sowie nach Registrierung der Kontaktdaten möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.

Folgende Öffnungszeiten gelten:
Stadtbücherei im Forum, Hauptstraße 250
Montag, Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr

Stadtteilbücherei Bensberg, Schlossstraße 46-48
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr

Stadtteilbücherei Paffrath, Borngasse 86 /IGP
Montag bis Freitag: 10.00 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr

Die Serviceangebote „Wunschmedien to go“ und der Bring-Service „Bib & Bike“ in Zusammenarbeit mit dem ADFC bleiben weiterhin bestehen.

Stadtarchiv:

Auch hier ändert sich nichts gegenüber den zuvor bereits gültigen Regelungen.
Voraussetzung ist für die persönliche Benutzung eine vorherige terminliche Vereinbarung. Die Termine werden im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Mail vergeben. Benutzerinnen und Benutzer müssen eine medizinische Schutzmaske tragen.
Telefon: 02202 – 14-2212
Mail: archiv@4b8fdb31229c4200ab87b0918f4118e3stadt-gl.de

Die Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Kunstmuseum Villa Zanders

Der Museumsbesuch ist jetzt wieder ohne Voranmeldung möglich. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske und die Angabe der Kontaktdaten zur Rückverfolgung sind erforderlich. Nachweise über Test, Genesung oder Impfung sind nicht erforderlich.
Es sind auch wieder Führungen möglich. Gerne werden Anmeldungen für private Gruppen entgegengenommen unter 02202-142334.

Die aktuellen Ausstellungen:
• Kabinetträume: Leere Kisten als plastisches Thema bei Joseph Beuys.
(bis 08.08.2021)
• 1. Etage: Hede Bühl. Imago - Arbeiten auf Papier. (bis 08.08.2021)
• 2. Etage: Neu Aufgestellt - Die Sammlung Kunst aus Papier. Neuerwerbungen, Schenkungen, Dauerleihgaben und mehr. (bis 08.08.2021)

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen, Di 14:00 - 18:00 Uhr, Mi 10:00 - 18:00 Uhr, Do 14:00 - 20:00 Uhr,
Fr 14:00 - 18:00 Uhr, Sa 10:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Sonn- und Feiertage 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet.
Artothek: Do 16:00 - 19:00 Uhr.
Fronleichnam (Do 3. Juni) ist von 11:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe

Besucherinnen und Besucher sind im Bergischen Museum während der regulären Öffnungszeiten (dienstags bis freitags von 9 bis 14 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 17 Uhr) herzlich willkommen. Ein Besuch ist ohne Terminabsprache und ohne Negativtest möglich.

Weiterhin ist der Zugang zum Museum auf eine maximale Personenanzahl beschränkt, und auch die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gelten: Bei Betreten des Museums müssen die Hände desinfiziert werden. In den Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Für die Nachverfolgung werden die Kontaktdaten vier Wochen lang aufbewahrt.

Neben der Dauerausstellung im Hauptgebäude sind auf dem Außengelände die Scheune und das Hammerwerk mit der neuen Welle und dem neuen Wasserrad für Besucherinnen und Besucher zugänglich. Auch die Ausstellung in der Gerberei ist nun wieder geöffnet.
Weitere Informationen sowie aktuelle Termine des wieder anlaufenden Veranstaltungsprogramms finden Sie auf www.bergisches-museum.de und auf den Facebook- und Instagram-Kanälen des Museums.

Schulmuseum Bergisch Gladbach

Der Besuch des Schulmuseums ist ab sofort wieder möglich. Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen ist das Museum geschlossen.
Nach wie vor muss die Personenzahl aber auf sechs beschränkt werden, da die Ausstellungsfläche begrenzt ist. Daher wird um telefonische Voranmeldung unter 02202-84247 gebeten. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.
Da zurzeit die Dauerausstellung völlig neu konzipiert wird, können nur das historische Klassenzimmer und zwei Räume im Erdgeschoss besichtigt werden.

Städtische Max-Bruch-Musikschule

Für die Musikschule ändert sich die Beschränkung der Gruppengrößen: Der Unterricht ist nun in Gruppen bis zehn (statt bisher fünf) Teilnehmenden gestattet. Auch die Hygienemaßnahmen können je nach Unterrichtssituation weiter gelockert werden.

Die Testpflicht besteht weiterhin; die Schülerinnen und Schüler können hierzu bescheinigte Testergebnisse aus ihren allgemeinbildenden Schulen vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.musikschule-gl.de und auf Facebook.

Volkshochschule Bergisch Gladbach

Für Einzelveranstaltungen, Vorträge oder Kurse des Frühjahrssemesters, die nicht als Online-Veranstaltungen vorgesehen waren und noch nicht gestartet sind, kann man sich nun anmelden. Es handelt sich schwerpunktmäßig um Angebote in den Bereichen „Politik, Gesellschaft, Umwelt“, „Kreatives Gestalten“ und „Ernährung“. Ebenfalls anmelden kann man sich für die fast 80 Angebote des Sommerprogramms, das in der Ferienzeit in Präsenzform stattfindet. Maskenpflicht und Mindestabstände entfallen nun, ein fester Sitzplan ist obligatorisch. Nicht entfallen ist die Pflicht zur Vorlage eines Corona-Negativnachweises. Eine Testung in der VHS ist nicht möglich.
Kurse, die im Frühjahrssemester 2021 als Online-Kurse gestartet wurden, werden weiterhin bis zum Abschluss online fortgeführt. Weitere Informationen zum aktuellen Programm erhalten Sie unter www.vhs-gl.de oder unter der Telefonnummer.: 02202/14 22 63.

Regelungen für die sonstigen Bereiche der Stadtverwaltung

Bürgerbüro

Für den Besuch des Bürgerbüros in der Stadtmitte ändert sich nichts: Hier ist nach wie vor eine Anmeldung und Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann über die Tel. Nr. 02202 142322 oder über das Online-Portal unter www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx erreicht werden. Die Samstagsöffnung und der Dienst in den Stadtteilbüros Bensberg und Refrath entfallen weiterhin.

Standesamt/Trauungen

Die aktuelle Beschränkung der Anzahl von Traugästen bleibt auch bei Stufe 1 bestehen: Außer dem Brautpaar und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin sind zehn Gäste zugelassen. Kinder sind in die Personenzahl mit einzubeziehen. Zusätzlich darf ein Fotograf mitgebracht werden.

Zu beachten ist dabei, dass die Gästezahl weder durch die Vorlage eines Negativ-Tests noch durch einen Impfnachweises beeinflusst werden. Auch Genesene können nicht „zusätzlich“ an der Trauung teilnehmen.

Sportstätten

Die Regelungen für die städtischen Sport-Außenanlagen werden weiter gelockert. In der Inzidenzstufe 1 kann ausgeübt werden:

- Kontaktsport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit;
- hochintensives Ausdauertraining mit bis zu 15 Personen bei Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind.
- Kontaktloser Sport im Freien ist weiterhin ohne Personenbegrenzung oder Negativtestnachweis zulässig. Auch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist nicht erforderlich.

Die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung obliegt weiterhin den Nutzern.

Städtische Bäder

Die Freibäder Paffrath und Milchborntal sind seit dem 1. Juni für Badegäste geöffnet; angeboten werden an allen Tagen zwei Zeitfenster von 10.00 – 15.00 Uhr und 15.00 – 20.00 Uhr. Voraussetzung bleibt der Erwerb eines Onlinetickets. Eine Testpflicht entfällt für die Freibäder bei Inzidenzstufe 1.

Im Hallenbad, das ab 2. Juni wieder öffnet, ist ein Negativnachweis weiterhin erforderlich; Tickets gibt es auch hier nur online. Angeboten werden Drei-Stunden-Tarife. Um das Schul- und Vereinsschwimmen zu ermöglichen, gelten geänderte Öffnungszeiten.

Montag, Mittwoch, Freitag von 06.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag von 06.00 – 15.00 Uhr
Samstag von 06.00 – 18.00 Uhr
Sonntag von 09.00 – 18.00 Uhr

Aktuelle Informationen und Ticketshop unter www.baeder-gl.de

Weitere Dienststellen

Alle übrigen Dienststellen der Stadtverwaltung stehen weiterhin für den freien Publikumszugang nicht zur Verfügung, sind aber telefonisch, per Post und per E-Mail erreichbar. Im Einzelfall können Gesprächstermine über die jeweiligen Ansprechpartner im Fachbereich bzw. Sachgebiet vereinbart werden.

Weitere Informationen zu Corona-Regeln:
www.bergischgladbach.de/corona

Die aktuellen Inzidenzen für die Städte und Kreise im Bundesland können hier abgerufen werden: www.mags.nrw – Stichwort: Coronaschutz-Regeln vor Ort