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ISG Hauptstraße – Ein Erfolgsmodell wird neu aufgelegt

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In seiner Sitzung am 8. Mai 2018 hat der Stadtrat die Weichen für die zweite Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) in der Bergisch Gladbacher City gestellt.

Auf der Tagesordnung standen zum einen der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße e.V., zum anderen der Beschluss einer Satzung über die Festlegung des ISG-Gebietes und der Höhe der Abgabe, die von den Eigentümern der in diesem Bereich liegenden Immobilien zu erheben ist.

Das Ziel der Neuauflage dieser bereits in den Jahren 2012 bis 2016 erfolgreich durchgeführten Maßnahme ist die Fortsetzung der Aufwertung und nachhaltigen Qualitätssicherung der Hauptgeschäftsstraße in unserem Stadtzentrum. Vorangetrieben wurde und wird das Projekt von der ISG Hauptstraße e.V., betreut durch die städtische Wirtschaftsförderung. Für die Durchführung des aufwendigen Verwaltungsverfahrens sorgt der städtische Geoservice.

Der eingetragene Verein ISG Hauptstraße und die zum Beschluss anstehende „gesetzliche ISG“ beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Konstruktionen: Die ISG Hauptstraße e.V. existiert bereits seit 2006 und ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Grundeigentümern und Geschäftsleuten der Hauptstraße. Im Jahre 2008 hat die Landesregierung dann mit dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) die Möglichkeit eröffnet, Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher Basis zu gründen. Ziel des Gesetzes ist es, private Initiativen für attraktivere und leistungsstärkere Innenstädte zu mobilisieren und gleichzeitig das Problem des „Trittbrettfahrens“ (Passives Profitieren) zu lösen.

Alle Eigentümer leisten ihren Beitrag

Auf Basis einer Satzung kann die Stadt zur Finanzierung der Maßnahmen eine Abgabe erheben. Abgabepflichtig sind damit alle Grundeigentümer oder Erbbauberechtigten im definierten Satzungsgebiet. Für die Abgabe ist ein fester Verteilungsmaßstab zu wählen. Die Höhe der Abgabe beträgt im Fall Stadtmitte 0,3 % des Grundstücks-Einheitswertes pro Jahr. Auf diese Weise sollen für die Umsetzung des Finanzierungs- und Maßnahmenplans, der ebenfalls Bestandteil der Satzung ist und auf fünf Jahre ausgerichtet wurde, insgesamt 545.000 Euro erhoben werden. Durch das ISG-Gesetz NRW ist sichergestellt, dass das ausgewiesene Budget die Maximalkosten darstellt.

Zum Vergleich: Im Jahre 2012 hatte die Satzung 0,2 % des Einheitswertes pro Jahr festgelegt, es standen insgesamt 352.000 Euro zur Verfügung.

Hohe Zustimmungsquote zeigt große Akzeptanz

Die Satzung kann nicht beschlossen werden, wenn mehr als ein Drittel der Betroffenen widersprechen. Die Landesregierung hat die im Gesetz festgeschriebene maximal mögliche Widerspruchsquote im Jahre 2014 erhöht, um die Voraussetzungen zu erleichtern; zuvor lag sie noch bei 25 %. Für die ISG Hauptstraße wäre auch letztere Hürde kein Problem gewesen: Hier widersprachen im vorgeschalteten Erhebungsverfahren nur 2% der betroffenen Personen, die etwa 1% der fraglichen Fläche repräsentieren. Dies zeigt den Initiatoren, dass die guten Erfahrungen aus den vergangenen Jahren auf fruchtbaren Boden gefallen sind und nun diesen großen Konsens über die Fortsetzung der ISG ermöglichen.

Die Grenzen des ISG-Gebietes bleiben identisch

Die Grenzen der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bergisch Gladbach sind in der Satzung festgeschrieben; es handelt sich um sämtliche Anliegergrundstücke der Fußgängerzone, also auch von Poststraße, Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße (bis jenseits der Stationsstraße) und Trotzenburgweg. Gegenüber der Satzung aus dem Jahr 2012 hat sich hier nichts geändert.

Die geplanten Maßnahmen: Beleuchtung, Werbung, Kundenbindung

Die ISG Hauptstraße e.V. hat – wie bereits beim ersten Mal – das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für die Jahre 2018 bis 2023 durch das Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Jansen GmbH in Köln erstellen lassen.

Vorgesehen ist hier zunächst die „Aufwertung der Fußgängerzone durch Lichtinszenierung“. Die während der Laufzeit der ersten ISG angeschaffte Weihnachtsbeleuchtung soll erweitert werden; Verdichtungen sind vor allem im Bereich „Grüne Ladenstraße“ und Laurentiusviertel vorgesehen. Diese Maßnahme ist bereits für 2018 geplant. Aber nicht nur zur Weihnachtszeit soll die Fußgängerzone künftig eine heimeligere Atmosphäre vermitteln.

Ein noch zu erstellendes Konzept wird vor allem auf Architektur- und Objektbeleuchtung, Schaufenster- und Werbebeleuchtung sowie spezielles Licht für Events abzielen. Erforderlich sind hierbei die Mitwirkung der jeweiligen Hauseigentümer und deren Bereitschaft, den Erhalt und Betrieb der Leuchtmittel dauerhaft zu unterstützen.

Auch die „Auftaktpunkte“, sprich Eingänge zur Fußgängerzone, sollen mit Lichtinszenierungen höhere Aufmerksamkeit erregen. Zusätzlich könnten Bäume illuminiert oder die Wegebeziehungen mit Licht verdeutlicht werden, so z.B. die Verbindung der Hauptstraße über den Konrad-Adenauer-Platz.

Als weitere Maßnahme ist die Entwicklung eines „Claims“ vorgesehen, um die Wirkung von künftigen Werbekampagnen als gemeinsame Aktionen sichtbar zu machen. Junge Kunden sollen verstärkt angesprochen, die Fußgängerzone durch Aktionen belebt sowie die Präsenz in Onlinemedien und sozialen Netzwerken gestärkt werden.

Was hat die ISG Hauptstraße bisher geleistet?

Bereits in den Jahren 2012 bis 2017 stand die Beleuchtung der Hauptstraße im Vordergrund der umgesetzten Maßnahmen. Die alte Weihnachtsbeleuchtung von 1982 wurde komplett ersetzt, in zeitgemäßer Optik gefertigt und mit energiesparender LED-Technik ausgestattet. In der Zeit des Umbaus der Fußgängerzone hat sich die ISG außerdem am Baustellenmarketing, Projektzeitungen und Veranstaltungsorganisation beteiligt. Plakatkampagnen über die Stadtgrenzen hinaus sorgten dafür, dass die Attraktivität des Einkaufens in Bergisch Gladbach auch überörtlich wahrgenommen wurde. Zudem beinhaltete das ISG-Konzept 2012 die zentrale Koordination und Steuerung von Nutzungs- und Gestaltungskonzepten im Plangebiet vor. Nicht zuletzt hat sich die ISG mit einem erheblichen Betrag an der Finanzierung des Pflasters in der Fußgängerzone beteiligt, um den städtischen Eigenanteil zum Regionale 2010-Projekt stadt :gestalten aufbringen zu können.