Verbot von offenen Grablichtern auf den städtischen Friedhöfen und im Begräbniswald Reuterstraße
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr, spricht die Friedhofsverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ab sofort auf den städtischen Friedhöfen und im Begräbniswald Reuterstraße ein Verbot für das Aufstellen von offenen Grablichtern und Grabkerzen aus.
Im Begräbniswald wurde bisher das Aufstellen von brennenden Grablaternen auf dem sogenannten, asphaltierten überdachten Trauerplatz geduldet. Dies ist ab sofort ebenfalls zu unterlassen.
Die Friedhofsgärtner kontrollieren – so weit möglich - täglich das Gelände der Friedhöfe und sammeln entsprechend aufgestellte offene brennende Grablichter ein. Die Friedhofsverwaltung appelliert an alle Friedhofsbesucherinnen und -besucher, in der akut „brenzligen“ Situation keine offenen brennenden Grablichter aufzustellen.