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Unterstützende Maßnahmen für Händlerschaft auf der Schloßstraße

Die Abteilung Wirtschaftsförderung und Tourismus freut sich über die Zustimmung des Verwaltungsvorstands zu den von der Abteilung vorgelegten Maßnahmen zu Unterstützung der Händlerschaft auf der Schloßstraße.

Die bereits im Jahr 2023 beschlossene Maßnahme, die Sondernutzungsgebühren für die Warenauslage für 2023 bis 2025 zu erlassen, wird auf die Jahre 2026 und 2027 (also bis zum 31.12.2027) ausgeweitet.
Durch diese Maßnahme wird den Gastronomen ein Anreiz geboten, die größere zu bespielende Fläche zu nutzen und in entsprechende Möbel zu investieren und damit maßgeblich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beizutragen.

Für die Jahre 2026 und 2027 stehen der Abteilung Wirtschaftsförderung und Tourismus jeweils 10.000 Euro zur Schaffung zusätzlicher Anreize zum Besuch der Schloßstraße, zur Wiederbelegung von nicht mehr existenten Aktionen und zur Unterstützung bestehender Feste und Veranstaltung zur Verfügung.
Es sollen verschiedene Maßnahmen, Angebote und Aktionen mit dem Ziel durchgeführt werden, Kunden zurückzuholen, zu binden und neu zu gewinnen. Die Geschäftsstruktur mit ihren o.g. Besonderheiten soll erhalten, nachhaltig gestärkt und aufgewertet werden. Die Maßnahmen, Angebote und Aktionen sollen mit den Händler- und Eigentümervertretungen abgestimmt werden und unmittelbar anschließend umgesetzt werden. Ziel ist, mit dem öffentlichen Budget privates Kapital zu aktivieren.