Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Kommunalwahl am 14. September – Briefwahl kann jetzt beantragt werden, Direktwahlbüro öffnet am 18. August

Kommunalwahl am 14. September – Briefwahl kann jetzt beantragt werden, Direktwahlbüro öffnet am 18. AugustBild vergrößernLinda Schmitz und Frank Bodengesser vom städtischen Wahlbüro (v.l.)

Am Sonntag, den 14. September ist Kommunalwahl. Wer an dem Tag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, kann ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen. Das Direktwahlbüro öffnet am Montag, den 18. August auf dem Zanders-Gelände.

Das Wahlbüro hat seine Arbeit aufgenommen und steht mit Rat und Tat jedem Wahlberechtigten unter 02202 – 14 2888 zur Seite. Die Wahlbenachrichtigungen werden jedem Wahlberechtigten bis Sonntag, den 24. August 2025 per Post zugeschickt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollte, möge sich an das Wahlbüro wenden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

a) online: über den Link: https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5378004. Dieser Link ist auf der Hompage der Stadt Bergisch Gladbach hinterlegt. Eine Beantragung ist direkt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich.
b) schriftlich: durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung an das Wahlbüro: Wahlbüro Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach. Ausgefüllte Wahlunterlagen müssen das Wahlbüro am Wahltag bis 16 Uhr erreicht haben. Eine telefonische Anforderung von Wahlunterlagen ist nicht möglich.

Wählerinnen und Wähler, die es eilig haben oder denen der Postweg zu lange dauert, können ab Montag, dem 18. August 2025 das städtische Direktwahlbüro besuchen. Öffnungszeiten montags bis freitags jeweils von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr. Letztmalig öffnet das Direktwahlbüro am Freitag vor der Wahl, 12. September 2025 und schließt an diesem Tag um 15 Uhr. Das Direktwahlbüro ist zu finden auf dem Zandersgelände, An der Gohrsmühle 25, 51469 Bergisch Gladbach. Für eine Direktwahl muss der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
• Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bergisch Gladbach seine Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb von Bergisch Gladbach hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 29.08.2025 stellen. Dieser Antrag ist auf der städtischen Homepage unter https://www.bergischgladbach.de/kommunalwahl.aspx abrufbar. Ebenso sind unter diesem Link die Wahlbezirke sowie Informationen für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung abrufbar.
Informationen über das Wahlrecht bei Umzügen gibt das Wahlbüro unter wahlbuero@0eb3d6fddf264c018d1a7ea850847c8fstadt-gl.de oder unter 02202 – 14 2888.