Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Abbuchungen der Stadtkasse zum 16. Februar 2024

Die Auswirkungen des Cyberangriffs im Bereich Grundbesitzabgaben konnten von der Stadtkasse aufgearbeitet werden. Leider kann die Stadtkasse jedoch nicht wie gewohnt die Grundbesitzabgaben pro Objekt in einer Summe abbuchen, da das Finanzverfahren durch die Cyberattacke lediglich in einem Basisbetrieb läuft, sondern ist gezwungen jede Forderung einzeln abzubuchen. Das bedeutet, Grundsteuer ist eine Abbuchung, Straßenreinigungsgebühren eine zweite Abbuchung und Abfallgebühren eine dritte Abbuchung. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Der Lastschrifteinzug für die Fälligkeit 15. November 2023 (Grundbesitzabgaben IV. Quartal 2023) erfolgt am 16. Februar 2024.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer konnten die Auswirkungen des Cyberangriffs nachgearbeitet werden, so dass auch hier die Fälligkeiten vom 16. November 2023 bis einschließlich 15. Februar 2024 am 01. März 2024 abgebucht werden können.

Alle Steuer- und Gebührenpflichtige - ohne Lastschriftverfahren – müssen wie gewohnt darauf achten, ausstehende Zahlungen pünktlich zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu begleichen.

Die Fälligkeiten zu den Grundbesitzabgaben 2024 werden in den nächsten Wochen bekanntgegeben.