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Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung legt Prioritäten für Bauleitplan-Verfahren 2023 fest

Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung legt Prioritäten für Bauleitplan-Verfahren 2023 festBild vergrößernDie aktiven Bebauungsplan-Verfahren für das Jahr 2023

In der städtischen Abteilung Stadtplanung laufen zahlreiche Bebauungsplanverfahren, um Flächen räumlich zu entwickeln und Baurecht für verschiedene Nutzungen zu ermöglichen. Das „Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung“ legt jährlich fest, welche Bebauungsplan-Verfahren prioritär bearbeitet werden sollen, und gibt somit der Öffentlichkeit und Projektträgern eine Aussage zu zeitlichen Abfolgen. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss (SPLA) hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 2. März 2023 das Arbeitsprogramm für das kommende Jahr verbindlich beschlossen.

Im Arbeitsprogramm sind die „aktiven“ Verfahren und die in „Warteposition“ von besonderem Interesse. Sobald ein aktives Bebauungsplanverfahren zur Rechtskraft gebracht oder aus anderen Gründen von der Liste gestrichen wird, kann ein anderes aus der Warteliste nachrücken. Dahinter reihen sich dann noch weitere, teils sehr alte Verfahren ein. Auch diese Verfahren verfügen jedoch über einen noch gültigen Aufstellungsbeschluss. Zur Priorisierung wurden verschiedene Kriterien herangezogen:
• Projekte von erheblicher Bedeutung für die Stadtentwicklung und/oder die Entwicklung der Stadt insgesamt
• Entwicklung von Flächen für den Schul- und/oder Kita-Neubau
• Entwicklung städtischer Flächen
• große Projekte für den Wohnungsbau möglichst in integrierter Lage und unter Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus gemäß der städtischen Baulandstrategie
• Sicherung und Weiterentwicklung von bestehenden Gewerbestandorten oder Verlagerungen etablierter Betriebe innerhalb der Stadt
• Förderung des Einzelhandels innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
• Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Sicherung von Maßnahmen und Zielen der Stadterneuerung oder Stadtentwicklung mit Fördermittelhintergrund (InHK)
• Planvorhaben zur Rechtsbereinigung.

Die aktiven Verfahren für das Jahr 2023 bestehen in erster Linie aus Verfahren, die auch im Vorjahr prioritär behandelt wurden und nun weitergeführt werden. Zwei neue Verfahren sind hinzugekommen: Gemäß der Stadtentwicklungskriterien hat die Entwicklung von Flächen für den Schul- und/oder Kita-Neubau große Priorität. Der erste Aufstellungsbeschluss für das Jahr 2023 befasst sich deshalb mit der Grundschule 21 am Rande des Zanders-Areals. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2171 – An der Gohrsmühle II bzw. eine Neuaufstellung mit dem derzeitigen Arbeitstitel BP 2170 – Schulneubau ehemaliges Zanders-Gelände - notwendig. Darüber hinaus ist aufgrund des sehr sanierungsbedürftigen Zustands der Integrierten Gesamtschule Paffrath (IGP) eine Sanierung oder ein Abriss und Neubau der Schule absehbar. Hierzu wird voraussichtlich eine B-Plan-Änderung zu BP 54-1 Freizeitzentrum Paffrath oder eine Neuaufstellung notwendig. Dieses Verfahren ist gänzlich neu auf der Liste und reagiert auf diesen Umstand.

Im Jahr 2022 konnten erstmals seit neun Jahren gleich drei Bauleitplanverfahren zum Abschluss gebracht werden. Auch nach Satzungsbeschluss sind die Verfahren jedoch im Übergang zur Bauphase noch durch die Abteilung Stadtplanung vergleichsweise intensiv zu betreuen und nehmen Kapazitäten in Anspruch. Sie sind deshalb weiterhin bei den aktiven Verfahren gelistet. Somit arbeitet die Stadtplanung an 9 aktiven und 3 abgeschlossenen Verfahren prioritär. Gleichzeitig wird daran mitgewirkt, die Voraussetzungen für die potentiell nachrückenden Verfahren zu erwirken.

Da Anfragen zu neuen Baugebieten zur alltäglichen Arbeit der Abteilung Stadtplanung gehören, wird das Arbeitsprogramm auf der städtischen Homepage veröffentlicht. So ist transparent einsehbar, welche Verfahren bearbeitet werden. Was sich genau hinter jedem einzelnen Verfahren versteckt und wo die Planung vorgesehen ist, kann ebenfalls auf der Seite nachgelesen werden. Das Arbeitsprogramm ist hier veröffentlicht.

Jährlich wird die Liste aktualisiert, um den Fokus der Stadtplanung an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

Die aktuellen Schritte der einzelnen Bebauungsplan-Verfahren können in den Ausschusssitzungen des SPLA verfolgt werden. Ob ein Verfahren im nächsten Ausschuss thematisiert wird, können Bürgerinnen und Bürger online im Ratsinformationssystem erfahren.

Mehr Informationen zur Arbeit der Stadtplanung gibt es auf der Homepage der Stadtplanung.