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Umsatzbesteuerung von Leistungen der Öffentlichen Hand neugeregelt

Die Umsatzbesteuerung von Leistungen der Öffentlichen Hand wurde neugeregelt, um sie mit den europarechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) – wie z.B. Städten und Gemeinden - und privaten Unternehmen in Einklang zu bringen.

Der Gesetzgeber hat hierzu die bisherige Regelung zur Umsatzbesteuerung von jPdöR, welche die Umsatzbesteuerung auf einzelne wirtschaftliche Tätigkeiten der jPdöR beschränkt hat, aufgehoben und durch eine Neuregelung ersetzt, die zu einer deutlichen Ausweitung der Umsatzbesteuerung von Leistungen der Öffentlichen Hand führt.
Nach Ablauf einer Übergangsfrist findet diese Neuregelung ab dem 1. Januar 2023 auch auf die Leistungen der Stadt Bergisch Gladbach Anwendung.
Ab diesem Zeitpunkt unterliegen Leistungen der Stadt Bergisch Gladbach der Umsatzsteuer, wenn diese Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage (z.B. Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag) erbracht werden und für diese Leistungen keine Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift zur Anwendung kommt. „So werden zum Beispiel bei der Stadt Bergisch Gladbach die privatrechtlich abgeschlossenen Mietverträge über PKW-Stellplätze ab dem 1. Januar 2023 der Umsatzsteuer unterliegen“, erklärt Thore Eggert, Beigeordneter der Stadt Bergisch Gladbach.
Auch Leistungen, die zwar auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbracht werden, die aber auch von einem privaten Unternehmen erbracht werden könnten, so dass die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht, unterliegen bei Fehlen einer entsprechenden Umsatzsteuerbefreiung ab dem 01.01.2023 der Umsatzsteuer (z.B. Parkgebühren auf Parkplätzen). Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, die nicht von einem privaten Unternehmen erbracht werden könnten, unterliegen aber weiterhin nicht der Umsatzsteuer (z.B. Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises).

Damit die Neuregelung fristgerecht zum 01.01.2023 umgesetzt werden kann, hat die Stadt Bergisch Gladbach in den vergangenen drei Jahren eine intensive Prüfung von Einnahmepositionen und bestehenden Vertragsbeziehung im Hinblick auf deren umsatzsteuerliche Behandlung ab dem 01.01.2023 vorgenommen. Hieran schließt sich nun die Umsetzung der Ergebnisse der durchgeführten Prüfung an, die eine umfassende Anpassung der bisherigen Arbeitsprozesse erforderlich macht. Im Rahmen der Umsetzung müssen auch diverse auf privatrechtlicher Basis abgeschlossene Verträge an das neue Umsatzsteuerrecht angepasst werden. Hierzu wird die Stadt Bergisch Gladbach in der nächsten Zeit auf die hiervon Betroffenen zukommen.