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Corona-Schutzverordnung: Das sind die Auswirkungen auf städtische Einrichtungen

Durch die neueste Änderung der Corona-Schutzverordnung vom 19. Februar 2022 ergeben sich für die städtischen Einrichtungen folgende Auswirkungen.

Die Einrichtungen bleiben geöffnet; es ergeben sich allerdings Änderungen in Hinblick auf die Zugangsbeschränkungen. Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske, soweit nichts anderes vermerkt ist.

Stadtbücherei:

Für Besucherinnen und Besucher gilt 3G – geimpft, genesen oder aktuell getestet. Der Nachweis wird vor Zugang kontrolliert. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist kein Nachweis mehr erforderlich. Das Serviceangebot „Wunschmedien to go“, das auch nicht immunisierte und nicht getestete Personen in Anspruch nehmen können, bleibt weiterhin bestehen: www.bergischgladbach.de/wunschmedien.aspx

Folgende Öffnungszeiten gelten:
Stadtbücherei im Forum, Hauptstraße 250
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 12.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 13.00 Uhr
Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr

Stadtteilbücherei Bensberg, Schlossstraße 46-48
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr

Stadtteilbücherei Paffrath, Borngasse 86 /IGP
Montag bis Freitag: 10.00 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr

Stadtarchiv:

Auch hier muss der Nachweis zu Impfung oder Genesung (2G) vorgelegt werden. Ansonsten muss weiterhin vorab ein Besuchstermin vereinbart werden. Die Termine werden im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Mail vergeben.
Telefon: 02202 – 14-2212
Mail: archiv@8f5735cdd63e456da574f8750d675a30stadt-gl.de

Die Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Kunstmuseum Villa Zanders

Für alle Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren ist die 2G-Regelung bindend.
Sie gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 15. Lebensjahres, die auf Grund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler gelten und (außerhalb der Ferien) weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung benötigen. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres benötigen einen Testnachweis oder eine Schulbescheinigung. Des Weiteren wird um Hinterlegung der Kontaktdaten gebeten.

Für alle Führungen, Vorträge, Ausstellungseröffnungen sowie für die Workshops (z. B. Sonntags-Atelier, Kunstlabor etc.) ist die Anmeldung unter 02202-14 2304 oder info@6b7d690993594ca9b3328d99768bf955villa-zanders.de erforderlich.

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen, Di 14:00 - 18:00 Uhr, Mi 10:00 - 18:00 Uhr, Do 14:00 - 20:00 Uhr,
Fr 14:00 - 18:00 Uhr, Sa 10:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Sonn- und Feiertage 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet.
Artothek: Do 16:00 - 19:00 Uhr.

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe

Das Museum steht den Besucherinnen und Besuchern ohne vorherige Terminabsprache offen. Ausnahme sind die öffentlichen Führungen am letzten Sonntag im Monat. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung unter 02202 14 1555 oder per Mail unter kontakt@63fab624986a42dc9404f801997fbdb4bergisches-museum.de möglich. Es gilt die 2G-Regel. Maske, Mindestabstand und Händedesinfektion verstehen sich von selbst. 
Öffnungszeiten:
di bis fr von 9 bis 14 Uhr
sa und so von 11 bis 17 Uhr

Weitere Informationen auf www.bergisches-museum.de und auf den Facebook- und Instagram-Kanälen des Museums..

Schulmuseum Bergisch Gladbach

Der Museumsbesuch ist nach Voranmeldung unter 02202-84247 möglich. Die 2G-Regel gilt61 auch hier.

Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ist das Museum geschlossen. Die Dauerausstellung kann nach ihrer Neukonzeption wieder besichtigt werden.

Städtische Max-Bruch-Musikschule

In der städtischen Max-Bruch-Musikschule gelten für alle Veranstaltungen und Angebote weiterhin 2G-Regel und Maskenpflicht. Alle ungeimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren dürfen weiterhin nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Zutritt haben nur Schülerinnen und Schüler, die einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen können. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren gelten als 2G. Für den Gesangs- und Blasinstrumente-Unterricht gilt die 2G+-Regel. Sie verlangt, dass zweifach geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen max. 24h alten Antigen-Schnelltest für den Unterricht ohne Maske vorweisen müssen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind geboosterte sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten. Schülerinnen und Schüler, die nicht selbst erkrankt sind, sich aber wegen erkrankter Familienmitglieder in Quarantäne befinden müssen, dürfen nicht zum Unterricht in die Musikschule kommen. Wenn möglich, soll allen Betroffenen Online-Unterricht angeboten werden. Wenn das nicht gewünscht oder nicht umsetzbar ist, werden die Unterrichtsgebühren zunächst erlassen.

Auch für alle Musikschul-Veranstaltungen gilt die 2G-Regel. Bei jedem kleinen oder größeren Konzert gibt es eine entsprechende Einlasskontrolle.

Die Masken müssen bis zum Erreichen den Unterrichtsplatzes getragen werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.musikschule-gl.de und auf Facebook.

Volkshochschule Bergisch Gladbach

In der Volkshochschule muss grundsätzlich Maske getragen und 2G vorgewiesen werden. Abweichend davon gilt für Kurse mit Bewegung oder Gesang 2G plus, dafür entfällt die Maskenpflicht. Bei Kursen zu Integration oder beruflicher Bildung, bei Prüfungen sowie bei Anmeldung oder Beratung ist 3G ausreichend.

Weitere Informationen zum aktuellen Programm erhalten Sie unter www.vhs-gl.de oder unter der Telefonnummer.: 02202/14 22 63.

Bürgerbüro (Aktualisierung ab 6. Dezember)

Für den Besuch der Bürgerbüros in der Stadtmitte, in Refrath und in Bensberg ist ab Montag, den 6. Dezember 2021, eine Nachweispflicht über Immunisierung oder Testung erforderlich. Eine Anmeldung und vorherige Terminvereinbarung muss für das Bürgerbüro Stadtmitte zwingend erfolgen. Diese kann über das Online-Portal unter www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx erreicht und gebucht werden. In den Außenstellen ist keine vorherige Terminvereinbarung möglich.

Standesamt/Trauungen

Sowohl das Brautpaar wie auch die Gäste benötigen einen Nachweis über die Immunisierung oder einen aktuellen negativen Corona-Antigen-Schnelltest (3G-Regel). Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zugelassen. Zum Personenabgleich muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Kinder bis zum Schuleintritt und schulpflichtige Kinder sind von der Nachweispflicht befreit. Um einen reibungslosen Ablauf der standesamtlichen Trauungen zu gewährleisten, bittet das Standesamt, die 3G-Nachweise und die Lichtbildausweise bei der Einlass-Kontrolle für den Aufsichtsdienst bereit zu halten.

Sportstätten

Der Sportbetrieb istgrundsätzlich mindestens mit 3G möglich. 

• Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
• Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
• Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
• Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
• Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen

Städtische Bäder

Es gilt 2G: Der Badbesuch oder die Kursteilnahme sind nur vollständig geimpften oder genesenen Personen mit Nachweis vorbehalten.

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G ausgenommen. Zur Feststellung des Alters ist auf Nachfrage ein Kinderausweis oder der Schülerausweis vorzulegen.

Es gelten folgende Öffnungszeiten im Kombibad:

Montag, Mittwoch, Freitag von 06.15 – 21.30 Uhr
Samstag von 06.15 – 20.00 Uhr
Sonntag von 08.00 – 20.00 Uhr
Sauna öffnet jeweils um 9.00 Uhr
Außenbecken an den o.a. Tagen von 10.00 – 19.00 Uhr
Aktuelle Informationen unter www.baeder-gl.de

Weitere Dienststellen

Alle übrigen Dienststellen der Stadtverwaltung stehen weiterhin für den freien Publikumszugang nicht zur Verfügung, sind aber telefonisch, per Post und per E-Mail erreichbar. Außerdem können Gesprächstermine über die jeweiligen Ansprechpartner im Fachbereich bzw. Sachgebiet vereinbart werden.

Weitere Informationen zu Corona-Regeln:
www.bergischgladbach.de/corona