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B-Plan für Psychosomatische Klinik: Online-Offenlage wegen Corona – Planung für Zufahrt geändert

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Bereits in der Juni-Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses wurde die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg beschlossen.

Damit geht die Planung für den Erweiterungsbau der Psychosomatischen Klinik in die nächste Runde nach Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Bürgerbeteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die „Träger öffentlicher Belange“ (Behörden oder Einrichtungen, deren Fachgebiete betroffen sind) können ab Dienstag, dem 29. September die Planunterlagen online auf den Seiten der Stadtplanung Bergisch Gladbach einsehen. Bis zum 11. November läuft die Frist, in der Stellungnahmen eingebracht werden können.

Die reine Online-Offenlage ist ein Novum für Bergisch Gladbach und der immer noch grassierenden Corona-Pandemie geschuldet. Der Verzicht auf den sonst üblichen Aushang im Rathaus Bensberg ist rechtlich durch das Planungssicherstellungsgesetz (PlSiG) gedeckt. Auf Anfrage werden die Planunterlagen aber als Papierausdruck, auf CD oder auf USB-Stick per Post zugeschickt. Unter den Telefonnummern 02202/14-1392 oder -1346 können die Unterlagen angefordert und Rückfragen gestellt werden.

Der „vorhabenbezogene Bebauungsplan“ ist ein Instrument des Bauplanungsrechts, das es Investoren ermöglicht, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde Planungsrecht für konkrete Einzelvorhaben zu schaffen. Die Kosten dafür trägt der Antragsteller.

Für den B-Plan Schlodderdicher Weg sind seit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfangreiche Informationen eingeholt und die gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung durchgeführt worden. Besondere Aufmerksamkeit hatte der Einwand der benachbarten Gemeinnützigen Werkstätten Köln (GWK) erzeugt, der sich gegen die Führung des Anliegerverkehrs zur Klinik über die Stichstraße zwischen den beiden Gebäuderiegeln ihrer Einrichtung wandte. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass in den Werkstätten vorwiegend Menschen mit Behinderung arbeiten, die oft über die Fahrbahn wechseln, und mit dem starken Verkehrsaufkommen im Zubringerdienst zu Arbeitsbeginn und -ende. Zur Lösung dieses Konflikts hatten die GWK das Angebot gemacht, einen Geländestreifen südlich des Betriebsgeländes abzutreten, um dort die Zufahrtsstraße anzulegen. Diese Option musste zunächst wegen ihrer Nähe zur Strunde umweltrechtlich überprüft werden, ist aber mittlerweile die von Politik und Verwaltung favorisierte Variante.

Die während der aktuellen Offenlage eingehenden Stellungnahmen werden durch die Stadtplanung überprüft und der Politik vorgelegt, die dann über Stattgabe oder Ablehnung zu entscheiden hat.

Hier können Sie den Text und die Unterlagen zur Online-Offenlage einsehen.