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Inanspruchnahme von Bundesmitteln für die Schulsanierung in Bergisch Gladbach

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Auf die Anfrage von CDU-Fraktionschef Dr. Michael Metten am 17. August 2019, warum die Stadt die Bundesmittel von 5,74 Millionen Euro für die Schulsanierungen noch nicht abgerufen habe, versichert Stadtkämmerer Frank Stein, dass „jede verfügbare Fördermöglichkeit für die Stadt ausgeschöpft wurde“.

Schuldezernent Bernd Martmann erklärt in einer Stellungnahme, dass aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 1, der Stadt Bergisch Gladbach Fördermittel in Höhe von rund 4.200.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Betrag wurde insgesamt für den energetischen Teil im Rahmen der Gesamtsanierung des Schulzentrums Saaler Mühle eingesetzt. Im August 2016 wurde diese Maßnahme in der Förderliste des Landes NRW angemeldet.

Der Mittelabruf bei Land und Bund ist aber in der Regel erst möglich, wenn mit konkreten Maßnahmen begonnen wurde, wie beim Otto-Hahn-Gymnasium der Fall. Das heißt, der Abruf der Fördermittel ist immer nur in der Höhe möglich, wie diese innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Die bisherigen drei Mittelabrufe der Stadt Bergisch Gladbach belaufen sich auf insgesamt 3.100.000 Euro. Der Abruf der restlichen Fördermittel in Höhe von 1.100.000 Euro erfolgt in Kürze.

Die von CDU-Fraktionschef Michael Metten angefragten 5.744.000 Euro beziehen sich jedoch komplett auf die Gesamtsanierung des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums. Die Anmeldung der Maßnahme in der Förderliste des Landes NRW erfolgte im Juni 2019. Für diese Maßnahme mit einer Bauzeit vom 1. Juli 2019 (Abschluss erster rechtsverbindlicher Leistungs- und Lieferverträge) bis zum 25. Juli 2022 ist ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 24.555.000 € vorgesehen. Wenn entsprechende Mittelabflüsse zu verzeichnen bzw. zu erwarten sind, werden Mittelabrufe vorgenommen. Da sich der Beginn der Maßnahme etwas verzögert hat, weil die Schulcontainer noch am Standort Saaler Mühle benötigt wurden, konnten die Mittelabrufe noch nicht getätigt werden.

Schuldezernent Bernd Martmann versichert, dass der Immobilienbetrieb bestrebt sei, die jeweiligen Mittelabrufe immer möglichst frühzeitig unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu veranlassen. Mit der Anmeldung der beiden großen Schulsanierungen (OHG und NCG) sei sichergestellt, dass die auf die Stadt Bergisch Gladbach entfallenden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW in voller Höhe für die Schulen in Bergisch Gladbach eingesetzt würden.