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Betreuungsstelle informiert auf dem Markt ab 5. Juni – Fachkollegin Claudia Hammerschmit kommentiert Betreuungsbehördengesetz

Betreuungsstelle informiert auf dem Markt ab 5. Juni – Fachkollegin Claudia Hammerschmit kommentiert BetreuungsbehördengesetzBild vergrößern

Mit viel Know-how wirkt die Betreuungsstelle der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach seit Jahren im Bereich der Prävention und der Fachberatung. Und daher ist es eine gute Tradition, dass die Kolleginnen und Kollegen im Sommer das Verwaltungsgebäude „An der Gohrsmühle“ verlassen und auf dem Markt an einem Stand zur Beantwortung der Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

So auch ab dieser Woche. Der Pavillon der Betreuungsstelle an drei Terminen auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet aufgebaut. Die Fachleute haben Formulare zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dabei und informieren über die wichtigsten Aspekte.
Konkret sind sie an folgenden Terminen präsent:
5. Juni 2019 - Markt Bergisch Gladbach Stadtmitte ab 9 Uhr
11. Juli 2019 - Markt Bensberg ab 9 Uhr
30. August 2019 - Markt Refrath ab 9 Uhr

Das Thema Betreuung beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger in der Regel, wenn ein lieb gewonnener Mensch plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder eines Unfalls.

Nur wenige Angehörige wissen, dass eine Betreuungsvollmacht in diesen Situationen von Nöten ist, damit sie wichtige Entscheidungen für eine Person treffen können.

Noch nicht einmal die eigenen Kinder oder die Eltern für ihr volljähriges Kind dürfen ohne dieses Dokument für ihre Angehörigen entscheiden und das Amtsgericht muss dann regelmäßig wegen der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung eingeschaltet werden.
Um dies zu verhindern, sollte eine solche Vollmacht frühzeitig ausgestellt werden.

Die Betreuungsstelle der Stadt Bergisch informiert und berät zu der Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen und ist per Gesetz befugt, öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen vorzunehmen, womit im Einzelfall entsprechenden Formvorgaben im Rechtsverkehr entsprochen werden kann.
Hierzu hat die Betreuungsstelle ein Musterformular einer Vorsorgevollmacht entworfen, das interessierte Bürger im Internetauftritt der Betreuungsstelle: www.bergischgladbach.de unter dem Punkt Betreuung finden können. Der Kostenaufwand pro Beglaubigung ist hierbei mit einem bundeseinheitlichen Betrag von zehn Euro festgesetzt.

Darüber hinaus nimmt die Betreuungsstelle der Stadt Bergisch Gladbach alle weiteren Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wahr, das heißt sie ist Anlaufstelle in allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, wird unter anderen vor dem Einrichten einer gesetzlichen Betreuung mit einer Stellungnahme zu den persönlichen und sozialen Verhältnissen der betroffenen Person und der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung vom Betreuungsgericht angehört. Weiter berät und unterstützt sie Angehörige zur Übernahme der Vorsorgevollmacht oder der ehrenamtlichen Betreuung ihrer Angehörigen, schlägt bei Erforderlichkeit und auf Anfrage des Betreuungsgerichts einen Betreuer vor. Sie berät und vermittelt darüber hinaus andere Hilfen im persönlichen Umfeld der betroffenen Person, bei denen kein Betreuer bestellt werden muss.

Claudia Hammerschmidt ist absolute Fachfrau in dem Thema und wirkt derzeit als Autorin bei der fachlichen Kommentierung des Betreuungsbehördengesetzes in dem Fachbuch „Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren“ mit, das im 2. Halbjahr bei Reguvis, dem Bundesanzeiger Verlag erscheinen wird. Dort stellt sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Betreuungsstelle nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG) in juristischer und praktischer Darstellung vor.

Betreuungsstelle Bergisch Gladbach